Volksbegehren zur Pflege-Not abgelehnt
Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet nun
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss über das Volksbegehren Pflegenotstand entscheiden. Das Innenministerium hat es abgelehnt und an die höchsten Richter im Freistaat zur Prüfung gegeben, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Gericht kann das Begehren noch zulassen. Teile der Forderungen seien durch Bundesrecht abschließend geregelt worden, teilte das Ministerium mit. Das Bundesgesundheitsministerium habe Untergrenzen für Pflegepersonal in Kliniken festgelegt. „Mit diesen Vorschriften hat der Bund von seiner Befugnis zur Gesetzgebung in einer Weise Gebrauch gemacht, die insoweit keinen Raum für landesgesetzliche Regelungen lässt“, heißt es aus dem Ministerium.
Die Initiatoren werfen der Staatsregierung vor, das Volksbegehren in einem frühen Stadium abwürgen zu wollen. „Nach dem überwältigenden Erfolg des Bienen-Volksbegehrens haben CSU und Freie Wähler Angst davor, erneut von den Bürgerinnen und Bürgern politisch in die Schranken gewiesen zu werden“, sagte der Beauftragte des Volksbegehrens, Harald Weinberg (Die Linke). Die Initiatoren – ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen – fordern mehr Pflegepersonal. Dies solle gesetzlich durch einen festen Personal-Patienten-Schlüssel festgelegt werden. Ziel sei es, die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten.
Die Grünen kritisierten das Innenministerium. „Die Söder-Regierung spielt bei einem der größten sozialen Probleme unserer Gesellschaft auf Zeit und verweist auf Bundeskompetenz – dabei baut das Volksbegehren auf dem bayerischen Krankenhausgesetz auf und ist somit Länderaufgabe“, erklärte der pflegepolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Andreas Krahl. Die Bayern-SPD befürchtet, dass überlastete Pflegekräfte die Norm blieben. Die FDP im Landtag dagegen sieht das Volksbegehren skeptisch: „Viele der vom Volksbegehren geforderten Maßnahmen packen die Probleme nicht an der Wurzel. So ändern etwa neue Personalschlüssel nichts am Fachkräftemangel“, hieß es in einer Mitteilung. Vielmehr müsse der Pflegeberuf attraktiver werden. (dpa)
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