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08.04.2008

Was tun bei Kunstfehlern?

Ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Wenn möglich Zeugen benennen.Beweise sichern: Fotos und/oder Videos vom aktuellen Gesundheitszustandanfertigen, Gegenstände (z. B. Prothesen), Visitenkarten oderGarantiescheine aufbewahren.

Was können Betroffene tun, wenn sie einen Kunstfehler vermuten?

Ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Wenn möglich Zeugen benennen. Beweise sichern: Fotos und/oder Videos vom aktuellen Gesundheitszustand anfertigen, Gegenstände (z. B. Prothesen), Visitenkarten oder Garantiescheine aufbewahren.

Darf ich die Krankenakten sehen?

Ja, man kann sogar Kopien davon anfertigen. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Akten vollständig sind und nicht geändert wurden.

Soll man klagen, wenn man Ärztepfusch vermutet?

Auf keinen Fall gleich zum Gericht laufen oder Strafanzeige stellen. Wenn die Staatsanwaltschaft erst einmal ermittelt, sind die Akten für lange Zeit blockiert. Auch Anwälte neigen häufig sofort zur Strafanzeige. Besser: Zunächst mit dem Arzt eine gütliche Einigung suchen. Alle Ärzte sind durch ihre Berufshaftpflicht versichert, die für von ihnen verursachte Schäden aufkommen müsste. In der Realität sind es jedoch meist die Versicherungen, die Prozesse über Jahre treiben.

Was kann ich fordern?

Grundsätzlich kann Schadenersatz gefordert werden für Kosten, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind: Lohnausfall, Reisekosten und Ähnliches. Außerdem Schmerzensgeld. Die Höhe wird ausgehandelt. Kann man sich nicht einigen, muss sie in einem Zivilprozess vom Gericht festgelegt werden.

Wie sind die Chancen, einen Prozess zu gewinnen?

Im Strafprozess laut Statistik schlecht: Nur zwei von 1000 angeklagten Ärzten werden verurteilt - die Prozesse ziehen sich oft über Jahre hin. Bei Zivilverfahren um die Entschädigungshöhe sind die Chancen besser. (hogs)

Informationen und Hilfe gibt es beim Allgemeinen Patienten-Verband (www.patienten-verband.de) oder bei der Notgemeinschaft Medizingeschädigter (www.ngm-bayern.de).

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