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Wiederaufnahmeverfahren
08.07.2014

Hat Gustl Mollath seine Frau misshandelt und eingesperrt?

Foto: Armin Weigel

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath geht es am Dienstag um die Frage, ob er 2001 seine Ehefrau tatsächlich misshandelte und eingesperrt hat.

Bereits am Montag hat das spektakuläre Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg gegen Gustl Mollath begonnen. Am Dienstag soll es nun um konkrete Fragen gehen. Dann sagen zwei Polizisten aus. Mit ihren Aussagen soll geklärt werden, was an den Vorwürfen gegen Mollath dran ist. Ihm wird vorgeworfen, 2001 seine damalige Ehefrau körperlich heftig misshandelt und eingesperrt zu haben.

Hat Mollath seine Frau geschlagen und eingesperrt?

Im ersten Verfahren im Jahre 2006 war Mollath von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn in die Psychiatrie eingewiesen. Dort verbrachte er gegen seinen Willen sieben Jahre. Im vergangenen Jahr kam er nun wieder in Freiheit. Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst. Viele sprechen im Fall Mollath gar von einem Justizskandal.

Das Gericht hat bis Mitte August 17 Verhandlungstage angesetzt und 44 Zeugen geladen. Darunter sind auch zahlreiche Richter, Staatsanwälte und Gutachter aus vorherigen Prozessen und Ermittlungsverfahren.  dpa/lby/AZ

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