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Direkte Demokratie
31.03.2022

Steuerzahlerbund erwägt Volksbegehren gegen XXL-Landtag

Wahlrechtsreformen sind eine komplizierte Sache - politisch, juristisch, mathematisch. Das wird am Donnerstag in einer Anhörung im Landtag deutlich. Der Steuerzahlerbund allerdings macht Druck.

Die Debatte über ein mögliches weiteres Anwachsen des bayerischen Landtags nach der Wahl im nächsten Jahr geht weiter. Wenn der Landtag nicht dagegen aktiv werde, erwägt der Bund der Steuerzahler ein Volksbegehren - das bekräftigte der Präsident des bayerischen Landesverbandes, Rolf von Hohenhau, in der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag). In einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Landtags wurde eine mögliche Wahlrechtsreform am Donnerstag unterschiedlich beurteilt. Und mehrere der Fachleute relativierten Prognosen, wonach der Landtag wegen vieler Überhang- und Ausgleichsmandate auf mehr als 230 Mitglieder anwachsen könnte - als realistischer wurde eher eine Zahl von rund 220 bezeichnet.

"Mir ist unerklärlich, dass der Landtag, inzwischen mit 205 Sitzen nichts gegen die Aufblähung unternimmt", sagte von Hohenhau. Es gehe nicht nur um die Kosten. "Wir sind der Auffassung, dass ein derart ausufernder Landtag nicht mehr effektiv sein kann." Zu einem möglichen Volksbegehren sagte von Hohenhau: "Das ist durchaus eine erfolgversprechende und bewährte Option." Die FDP-Fraktion hatte bereits im vergangenen Jahr eine zeitnahe Wahlrechtsreform gefordert - so solle ein "XXL-Landtag" verhindert werden. Unter anderem fordert die FDP eine Reform, um die Zahl der Stimmkreise zu reduzieren.

Aktuell umfasst der Landtag 25 Abgeordnete mehr, als es die bayerische Verfassung eigentlich mit 180 Sitzen vorsieht. In der Expertenanhörung im Landtag machten mehrere Fachleute allerdings deutlich, dass diese Zahl nicht einfach absolut genommen werden müsse. Seit der Festlegung dieser Zahl sei die bayerische Bevölkerung auch noch einmal deutlich gewachsen, wurde wiederholt argumentiert.

Landeswahlleiter Thomas Gößl stellte eine Modellberechnung vor, wonach der Landtag im kommenden Jahr mit insgesamt 41 Überhang- und Ausgleichsmandaten auf dann 221 Sitze anwachsen könnte. Er schränkte allerdings ein, dass es sich dabei um eine "Mischkalkulation" handle, für die Landtags- und Bundestagswahl-Daten einbezogen worden seien.

Verfassungsrechtlich ist ein weiteres Anwachsen nach Expertenansicht indes nicht problematisch - auch wenn einige Fachleute durchaus argumentierten, dass man über Korrekturen nachdenken sollte. Eine einfache Reduzierung der Zahl der Stimmkreise wurde allerdings mit Fragezeichen versehen: Insbesondere eine sehr deutliche Reduzierung wäre demnach wohl nicht ohne eine Verfassungsänderung möglich.

Und jede Reform hätte auch Nachteile - das betont etwa die Münchner Staatsrechtsprofessorin Ann-Katrin Kaufhold in ihrer Stellungnahme für den Landtag: "Jede Reform, mit der sich die Abgeordnetenzahl begrenzen oder reduzieren ließe, ist jedoch mit Abstrichen bei anderen mit dem Wahlrecht verfolgten Zielen verbunden. Einen optimalen Weg, der alles besser und nicht schlechter macht, gibt es meines Erachtens nicht." Maßgeblich werde die politische Abwägung zwischen Vor- und Nachteilen der rechtlich möglichen Reformen sein.

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