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Landgericht Memmingen
23.11.2022

Tierskandal Bad Grönenbach: Urteil gegen Landwirte fällt nächste Woche

Das Urteil gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach im mutmaßlichen Tierskandal könnte bereits am Mittwoch, 23. November 2022, fallen.
Foto: Ralf Lienert

Im mutmaßlichen Tierskandal von Bad Grönenbach wird kommende Woche am Landgericht Memmingen das Urteil gegen zwei Landwirte fallen.

Das Urteil im mutmaßlichen Tierskandal von Bad Grönenbach soll am 29. November fallen. Heute ging es um die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigern. Zuletzt hatte der Verteidiger des 68-jährigen Landwirts sein Plädoyer gehalten. Er forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung.

Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für den jungen Landwirt gefordert und eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für dessen Vater. Beide Strafen könnten nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, da sie über der Grenze von zwei Jahren liegen. Verteidiger Pauls hat für seinen Mandanten, den 25-jährigen Landwirt, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert, ausgesetzt auf Bewährung.

Erster Allgäuer Tierskandal-Prozess in Memmingen: Die Vorwürfe

Die beiden Landwirte, Vater und Sohn, sind unter anderem wegen des Verdachts des mehrfachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Sie sollen etliche Rinder nicht ausreichend versorgt haben, sodass die Tiere teils erheblich litten. Einige mussten aufgrund ihrer schlechten Verfassung eingeschläfert werden. Ein weiterer Anklagepunkt: Der 68-jährige Vater soll 15 Tiere für 28.500 Euro gekauft haben, obwohl er wusste, dass er sie nicht bezahlen konnte.

Einige Vorwürfe gegen die Landwirte werden fallen gelassen

Andere Vorwürfe sollen zunächst fallen gelassen werden. Etwa der, dass die beiden Landwirte eine Kiesgrube ohne die nötige Genehmigung mit Schutt verfüllt und sich Entsorgungskosten von 270.000 Euro erspart haben sollen. Und dass sie Mitarbeiter nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatten so mehrere 10.000 Euro nicht bezahlt haben. Dieses Geld haben die beiden Angeklagten in der ersten Hälfte des Verhandlungszeitraumes überwiesen.

Dass diese Anklagepunkte gestrichen werden können, ist nicht ungewöhnlich. Denn die erwarteten Strafen für diese Taten würden vermutlich geringer ausfallen als für die Vorwürfe, die bestehen bleiben.

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Unterallgäuer Landwirte seien "massiv überfordert" gewesen

An einem der jüngsten Verhandlungstage haben die beiden Angeklagten gravierende Fehler eingeräumt in Bezug auf Tierhaltung und Pflege. Sie seien „massiv überfordert“ gewesen. Das ließen sie über ihre Verteidiger mitteilen. Und so zogen sie auch Gegengutachten über das Leid der Tiere zurück. Damit hatten sie Gutachten von Amtstierärzten angezweifelt, in denen beschrieben wird, wie sehr einzelne Tiere litten.

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