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Skifahren im Allgäu
10.12.2021

Ski fahren im Allgäu: Diese Skigebiete öffnen heute und am Wochenende

Endlich wieder Skifahren im Allgäu: Das wird ab Freitag nicht nur in Ofterschwang möglich sein. Welche Skigebiete jetzt öffnen.
Foto: Ralf Lienert

Ab Freitag öffnen wieder viele Skigebiete und Skilifte im Allgäu. Eine Übersicht, wo Skifahren in der Region unter der 2G-Regel möglich ist.

Gute Nachrichten für Wintersportler: Bereits ab kommenden Freitag öffnen wieder Skilifte und Bergbahnen im Allgäu. Der Grund dafür sei die Rückkehr zur 2G-Regel, informiert die Allgäu GmbH. Laut Geschäftsführer Bernhard Joachim könne man nun den "Gästen einen gewohnt guten Urlaub im Allgäu anbieten."

Skifahren im Allgäu ist ab Freitag unter der 2G-Regel wieder möglich

Auch die Betreiber von Skischulen, Sportgeschäften an den Talstationen und Berg-Gaststätten seien über die Rücknahme der 2G+-Regel erleichtert. Denn in den Nachbarländern Österreich und Italien gilt bereits sei längerem für Skigebiete lediglich die 2G-Vorschrift. Eine Wettbewerbsverzerrung, wie Joachim, der auch Geschäftsführer der Bergwelt Allgäu-Tirol ist, bemängelt.

Damit ist jetzt ab Freitag Schluss. Im Allgäu öffnen am Freitag einige Skigebiete, teilt die Allgäu GmbH mit. Diese Allgäuer Bergbahnen und Skilifte öffnen am Freitag. (Stand 10. Dezember, 9.20 Uhr)

Oberstdorf, Bad Hindelang, Isny: Wo Skigebiete im Allgäu geöffnet haben

Ab Freitag geöffnet haben:

  • Söllereckbahn bei Oberstdorf und Kanzelwand
  • Skigebiete der Hörnerdörfer in Bolsterlang, Ofterschwang sowie Grasgehren am Riedbergpass
  • Skigebiet Oberjoch, Bad Hindelang
  • Schwärzenlifte in Eschach
  • Thaler Höhe in Missen
  • Felderhalde in Isny
  • Skilifte Sinswang in Oberstaufen

Am Samstag folgen die Skigebiete:

  • Balderschwang
  • Skigebiet Jungholz
  • Skilift in Weitnau

Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Änderungen sind vorbehalten.

2G und Maskenpflicht: Diese Regeln gelten für Skifahrer

Auch wenn die 2G+-Regel zurückgenommen wurde - für Wintersportler gelten am Berg und im Tal dennoch einige Anti-Corona-Maßnahmen. Neben der 2G Regel sind die Abstandsregel und eine FFP2-Maskenpflicht für alle Betriebsbereiche wie Kasse, Serviceräume, Kabinen- und Sesselbahnen Vorschrift. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, informiert die Allgäu GmbH. Für Kinder bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske.

Laut Allgäu GmbH werden in den Skigebieten zudem die Anzahl der Gäste erfasst und eine verringerte Personenzahl in den Kabinen zugelassen. Sie rät Gästen vor der Anreise dazu, sich rechtzeitig auf den Webseiten der jeweiligen Skigebiete zu erkundigen. Kurzfristige Änderungen seien aufgrund der schwierigen Corona-Lage möglich. (AZ)

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