Wenn die Gemeinde zum Unternehmer wird
Durch die Änderung bei der Umsatzsteuer könnte manches teurer werden. Einer warnt davor, die Sache auf die leichte Schulter zu nehmen
Mit Steuern beschäftigen sich die meisten Menschen ungern. Doch die Gemeinden kommen in den kommenden Jahren nicht darum herum. Denn zum 1. Januar 2017 ändert sich die Gesetzeslage bei der Umsatzsteuer. Und das hat nicht nur Auswirkungen für die Kommunen, sondern letztlich auch für die Bürger. So könnte es zukünftig teurer werden, wenn ein frisch verheiratetes Ehepaar ein Stammbuch braucht, wenn die Gemeinde dem Sportverein den Einsatz von Bauhofgeräten in Rechnung stellt, die Sporthalle vermietet oder Heimatbücher verkauft.
Zwar haben die Gemeinden die Möglichkeit, eine sogenannte Option zu ziehen, damit die neue Fassung des Umsatzsteuergesetzes erst Ende 2020 für sie greift. Dennoch warnte Georg Große Verspohl vom Bayerischen Gemeindetag bei der Versammlung der Kreisverbände Dillingen und Donau-Ries die Bürgermeister davor, das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen. Er prognostizierte, dass Gemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern durch die Änderung des Gesetzes über zusätzliches Personal nachdenken müssten. „Die Umstellung wird sehr viel Arbeit machen.“
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