Keine Chance auf Bewährungsstrafe für einen jungen Mann
Ein junger Mann aus dem Landkreis Dillingen will nicht ins Gefängnis und legt Berufung ein. Das Landgericht rät ihm davon ab.
Schnelles Ende einer Berufungsverhandlung vor dem Augsburger Landgericht: Angesichts der Aussichtslosigkeit seines Unterfangens und einer Zwischenlösung zog jetzt ein 20-jähriger Auszubildender sein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dillingen aus dem Oktober 2021 zurück. Die Jugendkammer und die Staatsanwältin hatten dem Angeklagten zugesagt, sich für einen sogenannten Vollstreckungsaufschub seiner über dreijährigen Freiheitsstrafe einzusetzen, damit der junge Mann zumindest seine Zwischenprüfung für die Ausbildung zum Gerüstbauer in Freiheit absolvieren kann. Danach allerdings wird es für ihn aller Voraussicht nach – so wie es bereits das Dillinger Amtsgericht geurteilt hat – ins Gefängnis gehen.
Das Problem: Der 20-Jährige wird immer wieder bei der Justiz auffällig. Nachdem er zuvor schon bei den Schulämtern und Jugendbehörden auffällig geworden war, Resultat einer schwierigen familiären Situation und seiner Persönlichkeit, wie sich jetzt in dem Verfahren zeigte. Beleidigung, Körperverletzung, Besitz und Handeltreiben mit illegalen Betäubungsmitteln – das hat dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von mittlerweile drei Jahren und zwei Monaten eingebracht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.