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  3. Landkreis Dillingen: Das Verbot von Geflügel auf Märkten und Ausstellungen wird aufgehoben

Landkreis Dillingen
06.05.2022

Das Verbot von Geflügel auf Märkten und Ausstellungen wird aufgehoben

Geflügelhalter müssen keine besonderen Maßnahmen mehr zur Prävention der Geflügelpest einhalten.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

Im Landkreis Dillingen ist das Verbot von Geflügel auf Märkten und Ausstellungen aufgehoben. Ursache dafür war die Geflügelpest gewesen.

In Bayern war Mitte Dezember 2021 zunächst eine klare Zunahme der Geflügelpestausbrüche vor allem in der Wildvogelpopulation zu verzeichnen. Hinzu kamen Fälle in Geflügelbeständen.Mit steigenden Temperaturen und der stärkeren Sonneneinstrahlung im Frühling ist von einer Minderung der HPAI-Virus-Belastung in der Umwelt auszugehen. Eine Abnahme des Infektionsdrucks innerhalb der Wildvogelpopulation und damit eine Reduktion der Gefahr des Eintrages in Geflügelhaltungen ist laut Dillinger Landratsamt entsprechend zu erwarten. So erfolgte die Feststellung von Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel in Bayern zuletzt am 17. März dieses Jahres. Beim Wildvogel wurden im April noch drei Fälle von HPAI-Infektionen nachgewiesen. Auch bundesweit nehmen die Zahlen der Neumeldungen in den letzten Wochen deutlich ab.

Mit Einzelfällen an Gewässern wird weiter gerechnet

Bereiche unmittelbar um und an großen wie kleinen Gewässern, an denen wildlebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, sind hingegen trotzdem als dauerhaft gefährdet anzusehen. Mit Einzelfällen der Aviären Influenza bei Wildvögeln in Bayern muss daher auch weiterhin gerechnet werden.

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