Unbefugte dürfen Jagdkanzeln nicht betreten
Jagdpächter und Polizei warnen vor Verletzungsgefahr. Die Hochsitze können morsch sein.
Der verantwortliche Jagdpächter des Jagdbezirks rund um Nußbühl musste in den zurückliegenden Tagen mehrfach die Feststellung machen, dass unbefugte Personen aufgestellte Jagdkanzeln bestiegen. Das Besteigen der Hochsitze durch Dritte bringe nach Auskunft des Jägers ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich, da diese möglicherweise aufgrund zurückliegender Sturmschäden sowie morschen Bauteilen nicht mehr stand-, beziehungsweise trittfest sind. Dies kann schließlich zu Stürzen und zu schweren Personenschäden führen. Die Polizei bittet daher Unbefugte, das Besteigen von sämtlichen Ansitzeinrichtungen zu unterlassen. (AZ)
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