Bauen: In Mering sollen Ausnahmen nicht zur Regel werden
Plus Die allzu oft erteilte Befreiung von Bebauungsplänen sorgt für Diskussionen im Bauausschuss. Einen Bauherrn trifft diese Entscheidung sogar noch rückwirkend.
Nicht gut auf die Gemeinde zu sprechen sein dürfte ein Bauherr in St. Afra, der seinen Flachdachbungalow am Sudetenring abreißen lassen will und auf seinem Eckgrundstück einen Neubau von drei Reihenhäusern mit Garagen errichten möchte. Die Pläne für sein Vorhaben reichte er bereits im Februar vergangenen Jahres ein und seinem Antrag auf Vorbescheid stimmte die Gemeinde zunächst zu. Aus Sicht des Landratsamtes schien das Vorhaben in der beantragten Form jedoch nicht genehmigungsfähig.
Der Bauherr legte nun Anfang des Jahres seine Änderungsplanung erneut der Meringer Bauverwaltung vor. Nun lehnte der Bau- und Planungsausschuss das Bauvorhaben aber ab mit der Begründung, dass es den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans widerspreche. Denn inzwischen wird daran gearbeitet, das Gebiet im Bereich des Baugrundstücks mit einem Bebauungsplan zu überplanen.
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