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09.07.2010

Theorie und Praxis

Dem Geist nach ist ein Bebauungsplanverfahren ein offenes Verfahren, dessen Ausgang durch die Kraft der Argumente bestimmt und nicht vorweggenommen wird. Es soll die Möglichkeit geben, auseinanderdriftende Interessen zu vereinen. Soweit die Theorie. In der Praxis stellt sich die Frage, was ein solches Prozedere wert ist, wenn die Politik mit Wucht über alle Einwände hinweggeht und letztlich nur durchsetzt, was von vornherein beabsichtigt war.

Wortreich wurde ein nahezu 20 Jahre alter städtebaulicher Wettbewerb bemüht, dessen Ergebnis aus heutiger Sicht kaum mehr zeitgemäß ist - im Übrigen auch nach Ansicht der Fachleute für Städtebau bei der Regierung von Schwaben nicht. Ginge es nur um eine Nachverdichtung im Innenstadtbereich, dann hätte auch für die Freiflächen des Stemmerhauses am Jakobsplatz längst eine Baugenehmigung erteilt werden müssen.

So aber bleibt der Eindruck, dass es beim Blank-Grundstück auch noch um andere Interessen geht als den Städtebau.

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