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Versicherung
24.09.2018

Diese Versicherung deckt Sturmschäden ab

Nach einem Sturm dürfen vorsorgliche Reparaturen zur Schadensminderung getätigt werden.
Foto: Stenzel/Wiesbaden112.de, dpa (Symbolbild)

Naturereignisse wie ein Sturm können schwere Schäden anrichten. Wie man sich vor finanzieller Belastung schützen kann.

Sturmschäden am Haus sind in der Regel von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Versicherte muss aber belegen können, dass der Sturm für den Schaden verantwortlich ist und mindestens Windstärke acht hatte. Das sind Winde mit rund 63 Stundenkilometern. Als Beleg können zum Beispiel Medienberichte dienen, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). 

Gebäude- und Hausratversicherung für Schäden am und im Haus

Für abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgefallene Bäume kommt in der Regel die Gebäudeversicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, zum Beispiel wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt. Allerdings gilt das nur für Schäden unmittelbar am Haus. 

Für Mobiliar und andere bewegliche Gegenstände ist dagegen die Hausratversicherung zuständig - sie springt ein, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt hat und die Möbel nass und unbrauchbar geworden sind.

Schäden nicht selbst beseitigen

Betroffene melden sich am besten schnellstmöglich bei ihrer Versicherung. Grundsätzlich reicht ein Anruf, zur Sicherheit rät der BdV aber zu einem Einschreiben mit Rückschein. Zur Dokumentation der Schäden sollten Versicherte einige Fotos machen und Zeugen benennen. Ohne Rücksprache sollten Betroffene die Schäden nicht selbst beseitigen - denn die Versicherung muss immer die Möglichkeit haben, den Schaden durch eigene Gutachter bestimmen zu lassen.

Was aber möglich und sogar nötig ist, ist die vorsorgliche Reparatur, um weitere Schäden zu verhindern. Zum Beispiel, wenn Regen durch zerbrochene Scheiben drückt - hier dürfen die Scheiben abgedichtet werden. Man spricht dabei von der Schadenminderungspflicht. 

Für Sturmschäden am Auto kommt die Teilkaskoversicherung auf, ebenfalls ab Windstärke acht. Liegt aber zum Beispiel ein umgefallener Baum schon auf der Straße und der Wagen fährt in diesen, ist eine Vollkaskoversicherung nötig. Darauf weist der ADAC hin. (dpa, tmn)

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