Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Finanzen: Sollte ich als Minijobber in die Rente einzahlen?

Finanzen
21.02.2019

Sollte ich als Minijobber in die Rente einzahlen?

Wer einen Minijob hat, darf es sich aussuchen, ob er in die Rente einzahlt. Für viele ist das unattraktiv, doch es spricht einiges dafür.
Foto: Andreas Gebert/Symbolbild, dpa

Egal ob Studenten oder Mütter: Wer einen 450-Euro-Job hat, muss keine Rentenversicherung zahlen. Sollte es aber. Vier Gründe, die dafür sprechen.

Die einen kellnern neben dem Studium, die anderen nach der Kindererziehung oder kurz vor dem Ruhestand: Etwa sieben Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als Minijobber. Bis zu 450 Euro im Monat dürfen sie dabei verdienen. Weil seit Januar der höhere Mindestlohn von 9,19 Euro gilt, müssen viele nicht mehr ganz so viele Stunden arbeiten für ihr Geld.

Sonst übersteigen sie die 450-Euro-Grenze und bekommen Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abzogen. Aber: Weil jeder Cent willkommen ist, lassen sich gut 80 Prozent der Minijobber auch vom Einzahlen in die Rentenkasse befreien. Das ist weniger ratsam. Denn: Mit dem Verzicht schlagen sie handfeste Rentenvorteile in den Wind. Ein Überblick:

Von 450 Euro fließen 16,20 Euro in die Rentenversicherung

Eigentlich sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig. Die Auflage gilt seit 2013. Das bedeutet im gewerblichen Bereich: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 15 Prozent, der Beschäftigte soll 3,6 Prozent seines Verdienstes in die Rentenkasse einbringen. Dafür müsste er bei 450 Euro Verdienst im Monat derzeit 16,20 Euro für die Rente abzwacken. Bei einem Verdienst von 200 Euro wären es 7,20 Euro, bei 300 Euro Verdienst 10,80 Euro.

Doch ein Großteil der Minijobber verwendet kaum einen Gedanken darauf, vom spärlichen Lohn auch noch etwas in eine Rente zu investieren. Auf den ersten Blick scheint sich ein Investment sowieso nicht zu lohnen: Bei einem 450-Euro-Job während eines ganzen Jahres erhöht sich die spätere monatliche Rente um etwa 4,45 Euro in den alten und um 4,62 Euro in den neuen Bundesländern. Wer sich die eigenen Beiträge spart und im Westen lebt, büßt also ganze 87 Cent ein. Und landet bei einem Rentenplus, das heute etwa 3,58 Euro wert ist. Für die meisten Minijobber Grund genug, die Rentenversicherungspflicht postwendend abzuwählen. Dennoch gilt:

1. Lieberzahlen als verzichten „Man kann sich im Minijob keine Alterssicherung aufbauen, aber die Ansprüche, die aus der Einzahlung erwachsen, die können sich sehen lassen“, gibt Peter Konieczny, Teamleiter der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), zu bedenken. Was für das Investment in die Rentenkasse spricht: Zahlt der Minijobber ein, sammelt er damit Pflichtbeitragszeiten in der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Jahr Minijob bringt ihm ein normales Versicherungsjahr ein, unabhängig vom Verdienst. Das kann besonders für Studenten richtig viel wert sein, um später einmal abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Denn: Wer heute studiert, schafft es gar nicht, die nötigen 45 Jahre Beitragszeiten vollzukriegen, um sich einmal vorzeitig ohne Rentenkürzung mit 65 Jahren aus dem Arbeitsleben zu verabschieden. Studienjahre werden seit 2009 nicht mehr als Versicherungszeiten angerechnet, Minijobber-Jahre schon. Ob es die Rente mit 65 langfristig noch gibt, weiß zwar niemand, was man an Beitragszeiten beisammen hat, kann einem aber keiner mehr nehmen.

Minijobber: Wer einzahlt, kann früher in Rente gehen

2. Mit dem Minijob die Mindestversicherungszeit erreichen Nicht allein das Sammeln von Versicherungsjahren bringt Vorteile. Der Eigenanteil im Minijob kann auch helfen, um später überhaupt einmal eine gesetzliche Rente zu bekommen, gibt Erich Nöll zu bedenken, Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).

Wer die haben will, muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllen. Fehlen einer Hausfrau oder einem Hausmann zum Beispiel im Alter von 58 Jahren noch 17 Monate zur Wartezeit, bietet sich ein Minijob zum Füllen der Lücke an. Auch Erwerbslosen bringt ein rentenversicherter Job auf 450-Euro-Basis Vorteile. Weder bei der Rente mit 65 noch bei den Modellen zur Zuschussrente zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit als Versicherungsjahre mit. Außerdem finanzieren die Arbeitsagenturen das Ganze auch indirekt mit. Der Beitrag zur Rentenversicherung im Minijob zählt nicht zum anrechenbaren Einkommen.

3. Vorteile für Eltern Für Mütter und Väter, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, können sich die Zahlungen im Minijob ebenso rechnen. Eine Frau, die ab 1992 ein Kind auf die Welt gebracht hat, bekommt zum Beispiel drei Jahre Erziehungszeit gutgeschrieben.

Das reicht für eine Altersrente aber noch nicht aus. Die für die Wartezeit fehlenden zwei Jahre darf sie nachzahlen. Nimmt sie einen Minijob an und zahlt zwei Jahre lang die Pflichtbeiträge ein, kann sie sich das sparen – und kommt deutlich günstiger an das gesetzliche Altersgeld, das dann bei etwa 110 bis 120 Euro liegt, lebenslang. Außerdem kriegt der Elternteil, dem die Erziehungsjahre anerkannt werden, einen Extra-Bonus. So gilt für die Zeit zwischen dem dritten und zehnten Geburtstag des Kindes als Berücksichtigungszeit. Der Verdienst aus dem Minijob wird für die Rente dann um 50 Prozent aufgewertet.

4. Auch voller Versicherungsschutz ist drin In die Rentenkasse investieren wird selbst dann wichtig, wenn ein Minijobber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Nach mindestens sechs Monaten Einzahlung können Betroffene Reha-Leistungen beantragen.

Auch nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder bei Invalidität gibt es Hilfe bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente, sobald die nötigen Versicherungszeiten erfüllt sind. Der Zugang zu staatlich geförderten Riester-Verträgen zur Altersvorsorge steht ebenso offen. Die maximal 16,20 Euro im Monat sind für Minijobber nach Expertenansicht in der Regel gut investiertes Geld.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.