Wenn die Krankenkasse sich für Miet- und Zinserträge interessiert
Rentner und geringfügig Beschäftigte, die freiwillig versichert sind, erleben oftmals eine böse Überraschung, falls ihre Nebeneinkünfte bestimmte Grenzwerte überschreiten.
Welche Einkommensgrenzen gelten im nächsten Jahr für die Zahlung von Kassenbeiträgen? Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Kasse wechseln? Diese und weitere Fragen beantworteten Alexander Guranti vom Verband der privaten Krankenversicherung und Elisabeth Melneck sowie Thomas Schmid von der AOK Bayern in unserem Lesertelefon. Eine Auswahl an Fragen und die Antworten der Experten.
Mein Mann wird demnächst Rentner. Bisher war ich bei ihm familienversichert. Wie wird das dann mit mir, wenn ich Rentnerin bin?
Wenn Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert waren, werden Sie Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner. Für Ihre Altersrente zahlen Sie 7,3 Prozent Kassenbeitrag. Hinzu kommen der volle Beitrag zur Pflegepflichtversicherung sowie der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.
Ich war lange Zeit meines Erwerbslebens privat krankenversichert, zuletzt wieder gesetzlich. Im nächsten Jahr werde ich Rentnerin. Bin ich dann ganz normal in der Krankenversicherung der Rentner?
Das hängt von Ihrem Versichertenstatus ab. Wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens nicht 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung verbracht haben, werden Sie als freiwillig Versicherte eingestuft. Als „Freiwillige“ zahlen Sie aber auch Beitrag auf zusätzliche Einkünfte wie Zinsen, Mieteinnahmen, private Renten- und Lebensversicherungen. Das gilt bis zur Bemessungsgrenze von derzeit 4237,50 Euro monatlich. Im nächsten Jahr steigt die Grenze auf 4350 Euro.
Ich bin bei meinem Mann familienversichert. Wie viel darf ich dazuverdienen, um dabei zu bleiben?
Bis zu 450 Euro Einkommen im Monat, wenn ein Mini-Job ausgeübt wird, erlauben eine Mitversicherung. Ansonsten gelten als Grenze 415 Euro monatlich für 2016. Sollten diese Einkünfte durch Mieten, Pachtzins und dergleichen höher liegen, benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung.
Als freiwillig Krankenversicherter mit 750 Euro Rente im Monat würde ich gern bei meiner Frau familienversichert sein. Geht das?
Nein, leider nicht. Die Grenze für die Familienversicherung liegt bei 415 Euro im Monat. Sie liegen mit Ihrer Rente deutlich darüber.
Unsere Tochter hat gerade mit dem Studium angefangen und ist über mich noch beitragsfrei familienversichert. Gilt das für das ganze Studium?
Im Idealfall ja. Das hängt davon ab, wie lange Ihre Tochter studiert. Bis zum 25. Lebensjahr gilt in der Regel die Familienversicherung. Studiert Ihre Tochter länger, muss sie sich dann für die restliche Zeit eine Kasse suchen und wird dort der Krankenversicherung der Studenten zugeordnet.
Als selbstständiger Handwerker ist mein Mann seit zwölf Jahren freiwillig gesetzlich versichert. Was geschieht mit der Versicherung, wenn er zusätzlich in ein Angestelltenverhältnis geht?
Hier prüft die Krankenkasse, ob die selbstständige oder die Angestelltentätigkeit überwiegt. Überwiegt das Angestelltenverhältnis, wird er über den Arbeitgeber pflichtversichert. Ansonsten bleibt es über seine selbstständige Tätigkeit bei der freiwilligen Versicherung.
Gibt es Möglichkeiten, den Beitrag zur gesetzlichen Kasse zu senken? Ich bin Angestellter.
Preislich unterscheiden sich die gesetzlichen Kassen – von Kosten für Extras wie Wahlleistungen abgesehen – nur durch den Zusatzbeitrag. Wenn Sie sich eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag suchen, können Sie einige Euro im Monat sparen. Doch bei Ihrer Entscheidung sollte es nicht nur ums Geld gehen, sondern auch um Service, Ansprechpartner und individuelle Leistungen.
Darf die Krankenversicherung meines Mannes – er ist freiwillig gesetzlich versichert – für die Festlegung der Beitragshöhe jedes Jahr aufs Neue Auskünfte über meinen Verdienst einziehen?
Ja. Zusätzliches Einkommen wird bei der Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte immer mit zugrunde gelegt. Deshalb wird das jedes Jahr abgeglichen. Der Einkommensteuerbescheid ist maßgeblich. Der Beitrag wird dementsprechend nach oben oder nach unten angepasst.
Um während meines zweimonatigen Argentinien-Aufenthaltes Beiträge zu sparen, möchte ich meine freiwillige gesetzliche Versicherung für diese Zeit kündigen. Ich habe dort als deutsche Staatsbürgerin noch gesetzlichen Versicherungsschutz. Kann ich, wenn ich zurückkehre, wieder in meine alte Kasse?
Es spricht nichts dagegen. Sie können ja schon vor Ihrem Weggang einen entsprechenden Antrag auf Wiederaufnahme stellen. Als gesetzlich Versicherte werden Sie auch wieder gesetzlich versichert.
Unter welchen Umständen kann man überhaupt die gesetzliche Kasse wechseln?
Sie sind 18 Monate an die gewählte Krankenkasse gebunden. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Allerdings muss innerhalb der Kündigungsfrist die Mitgliedschaft in der neuen Kasse nachgewiesen werden. Nur dann wird die Kündigung auch wirksam.
Die Diskussion ist geschlossen.
Unersättlich!
Zuerst einmal muss der Beitragszahler der Kassen in die Aufsicht der KVn eingebunden werden - und zwar zu mindestens 51%.
Denn für den Beitragszahler sind die Kassen gemacht und werden von Ihm finanziert - aber mitreden darf er nicht!
So kungeln die Kassen im Verein mit allen die davon leben - Ärzte, Kliniken, Rehakliniken, Pflegedienste, etc. und natürlich die Pharmamafia - aus, wie weit man die Milliarden unter sich aufteilen kann.
Da war es auch zu erwarten, dass die Säule der privaten Altersvorsorge angezapft wurde - nachdem sich schon die privaten Versicherungen - mit Hilfe der Politik daran vollgefessen haben - und kaum noch das eingezahlte Geld übrig ist. Das ging schon mal stillschweigend ....
Nun ist die Rente mit den Versicherungsmachenschaften so kaputt gemacht, dass viele Menschen dazu verdienen müssen - nun will man auch da noch ran!
Ich höre nur sehr wenig davon, dass man erst einmal die zig-Milliarden Steuern der Konzerne im Land heranzieht, die diese durch legale oder nicht legale Methoden dem Sozialwesen in unserem Land entziehen?