Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Organspende: Organspendeausweis: Was Sie darüber wissen müssen

Organspende
ANZEIGE

Organspendeausweis: Was Sie darüber wissen müssen

Einen Organspendeausweis sollte man immer bei sich tragen - am besten im Geldbeutel.
Foto: Andrea Warnecke (dpa)

Viele Menschen sind grundsätzlich dazu bereit, ihre Organe im Todesfall zu spenden. Doch oft stehen dem Vorsatz auch einige Zweifel im Weg. Diese Informationen können helfen.

Wer bereit ist, nach seinem Tod Organe an Menschen zu spenden, die ohne eine Transplantation ebenfalls sterben würden, sollte immer einen Organspendeausweis bei sich tragen. Dadurch wissen Sanitäter sofort, was zu tun ist. Den Ausweis gibt es in vielen Arztpraxen oder Apotheken kostenlos. Darüber hinaus sind Krankenkassen dazu verpflichtet, Versicherten einen Organspendeausweis auszuhändigen, wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärt.

Bei der BZgA lässt sich außerdem ein kostenloser Organspendeausweis bestellen. Er lässt sich entweder online ausfüllen und ausdrucken oder kann per Post zugeschickt werden. Sobald das Dokument unterschrieben ist, ist es verbindlich. Allerdings wird die Entscheidung nirgends registriert. Wer also seine Meinung ändert, kann den Organspendeausweis einfach vernichten.

Organspendeausweis auch in fremden Sprachen erhältlich

Im Organspendeausweis lässt sich außerdem eingrenzen, welche Organe oder Gewebe im Ernstfall gespendet werden sollen. Das Einverständnis lässt sich generell für alle Organe erklären oder etwa auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken. Wer die Entscheidung nicht selbst treffen möchte, kann auf dem Organspendeausweis eine Kontaktperson angeben, die im Todesfall entscheidet. Es sei aber sinnvoll, die Person im Voraus darüber zu informieren, rät die BZgA.

Idealerweise Organspendeausweis immer bei sich tragen

Idealerweise hat man den Organspendeausweis immer bei sich. Er ist deshalb gut im Geldbeutel bei den Personalpapieren aufgehoben. Den Ausweis gibt es etwa bei der BzGA auch in verschiedenen Sprachen. Wer sich also länger im Ausland aufhält, kann das Dokument in der entsprechenden Landessprache herunterladen. dpa/sh

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.