Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Reisebranche: Pleite: Was Thomas-Cook-Kunden jetzt wissen müssen

Reisebranche
21.11.2019

Pleite: Was Thomas-Cook-Kunden jetzt wissen müssen

 Der insolvente deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook hat schon gebuchte Reisen für das kommende Jahr abgesagt.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Der Ausverkauf des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook geht weiter. Aber was bedeutet das für die Kunden? Reiserechtsexperte Ernst Führich klärt auf.

Die größte Pleite in der Tourismusgeschichte könnte für viele Mitarbeiter noch glimpflich ausgehen. Klar ist inzwischen, dass der insolvente deutsche Reisekonzern Thomas Cook in Einzelteilen verkauft wird. Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof übernimmt 106 der 126 Thomas-Cook-Reisebüros, und der türkische Reiseveranstalter Anex Tour übernimmt den Türkeispezialisten Öger Tours und den Best Deal Anbieter Bucher Reisen. Was aber bedeutet das für die bisherigen Thomas- Cook-Kunden? Wir sprachen darüber mit dem renommierten Kemptener Reiserechtler Prof. Ernst Führich.

Hat denn die Übernahme von Thomas Cook Reisebüros Auswirkungen auf bestehende Kundenbuchungen?

Ernst Führich: Nein. Diese Reisebüros sind reine Reisevermittler. Sie verkaufen nur die Produkte von Thomas Cook wie Baustein- oder Pauschalreisen. Vertragspartner im Sinn des Reiserechts ist immer der jeweilige Veranstalter, aber nicht das Reisebüro. Der Vertragspartner garantiert die Durchführung der Reise, an ihn hat der Kunde den Reisepreis zu zahlen. Das Reisebüro leitet die Zahlungen als Vermittler nur weiter.

Das Geld für die Übernahme fließt ja wohl in die Insolvenzmasse von Thomas Cook ebenso wie die Einnahmen für den Verkauf von Bucher und Öger, die möglichen Gelder für die Übernahme von Thomas-Cook-Exklusivitäten durch die Wettbewerber und die zwölf Millionen, die der chinesische Mischkonzern Fosun für die Markenrechte bezahlt hat. Kommt denn ein Teil dieser Gelder auch den Kunden zugute?

Führich: In erster Linie hat der Kunde als Ansprechpartner für etwaige Rückforderungen die Zurich Versicherung als Kundengeldabsicherer, der für die Abwicklung die Kaera AG beauftragt hat. Die Versicherung ist zuständig, und nicht der Insolvenzverwalter der Insolvenzmasse. Wenn aber der Kunde auf einem Teil seiner Forderungen sitzen bleibt, hat er einen Anspruch gegen die Insolvenzmasse seines Thomas-Cook-Reiseveranstalters. Und dort ist der Kunde nur normaler Insolvenzgläubiger, ohne die Vorrechte zum Beispiel eines Arbeitnehmers. In der Regel bekommt er nichts. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Ansprüche nichts wert sind und nur im Gesetz stehen.

Und was ist mit Bucher und Öger, die auch einen neuen Besitzer haben?

Führich: Die türkische Gruppe Anex übernimmt – wie ich weiß – nur die Mitarbeiter und das Reisegeschäft in der Zukunft. Dass die neuen Besitzer die Reiseverträge der alten Kunden übernehmen, die auf ihren Buchungen sitzen geblieben sind, ist unwahrscheinlich. Betroffene Kunden sollten sich an Bucher oder Öger beziehungsweise an ihr Reisebüro wenden und Auskunft verlangen.

Nun hat eine Anwaltskanzlei im Namen einer Reisenden beim Landgericht Berlin Klage wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik eingereicht. Bringt das was für die Kunden?

Führich: Das ist reine Publicity der Anwälte. Eine Staatshaftung greift erst, wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind, also eine Direktklage gegen Zurich. Bei einer Klage gegen Deutschland kommt wohl auch nichts raus, weil die neue Pauschalreiserichtlinie ausdrücklich eine Haftungsbegrenzung der Erstattung von Kundengeldern bei der gleichzeitigen Pleite mehrerer der größten Veranstalter zulässt. Sonst würde der Sicherungsschein für den Kunden zu teuer.

Was können Kunden jetzt noch tun?

Führich: Am besten abwarten, bis Zurich offenlegt, welche Quote ausbezahlt wird. Und dann warten wir auf den Verbraucherschutzverband in Berlin. Er könnte eine Musterfeststellungsklage gegen die Bundesrepublik in die Wege leiten, der sich dann Betroffene kostenlos anschließen können. Man kann die Urlauber schließlich nicht im Regen stehen lassen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.