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  3. Arbeitsleben: Sonderurlaub gibt es nicht nur für Hochzeiten und Beerdigungen

Arbeitsleben
09.11.2017

Sonderurlaub gibt es nicht nur für Hochzeiten und Beerdigungen

Nicht nur für die Hochzeit gibt es Sonderurlaub.
Foto: dpa/tmn

Zu bestimmten Anlässen können Arbeitnehmer bezahlten Sonderurlaub beantragen. Welche das sind.

Bekannt sind etwa Gründe wie die eigene Hochzeit, die Geburt eigener Kinder oder Trauerfeiern für nahe Verwandte. Laut Gesetz sind aber auch andere Gründe denkbar, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers. Denn der entsprechende Paragraf im Bundesgesetzbuch zählt keine genauen Umstände auf. Entscheidend ist vielmehr, dass es einen persönlichen Grund dafür gibt, dass der Arbeitnehmer für einen relativ kurzen Zeitraum ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten kann.

Als Orientierung dient den Angaben nach der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): Darin zählen dazu etwa schwere Erkrankungen von Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben. Und auch für einen Arztbesuch kann es einen Tag oder wenigstens ein paar Stunden Sonderurlaub geben - nämlich dann, wenn dieser zwingend sein muss und sich nicht auf Zeiten außerhalb der Arbeit legen lässt. Einen freien Tag gibt es laut TVöD auch für betriebsbedingte Umzüge in eine andere Stadt sowie für das 25- und 40-jährige Arbeitsjubiläum. dpa/tmn

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Kein Anspruch auf Sonderurlaub für die Einschulung 

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.11.2017

Können Sie mir liebe Redaktion mal erklären, was das "Bundesgesetzbuch" ist... ??? Was hat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) , der nur für Beschäftigte des Bundes und der Gemeinden gilt, mit dem allgemeinen Arbeitsleben zu tun???? einen solchen Schmarrn habe ich selten gelesen...