Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Schlaganfall: TIA kann bleibende Schäden zur Folge haben: Notarzt rufen Pflicht!

Schlaganfall
08.03.2017

TIA kann bleibende Schäden zur Folge haben: Notarzt rufen Pflicht!

Nicht nur bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Auch bei einer transitorischen ischämischen Attacke (TIA) ist schnelles Handeln gefragt.
Foto: Symbolbild: Marcel Kusch (dpa)

Eine sogenannte TIA (transitorische ischämische Attacke) wird oft als "leichter Schlaganfall" bagatellisiert. Dabei sind die möglichen Folgen nicht zu unterschätzen.

Eine transitorische ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung im Gehirn. Sie ruft neurologische Ausfallerscheinungen hervor, die sich innerhalb von 24 Stunden vollständig zurückbilden können. Doch nicht immer bildet sich die Symptomatik zurück - es kann zum ischämischen Schlaganfall kommen. Deshalb sei eine TIA nicht zu unterschätzen, warnt Dr. Othmar Gotzler, Hausarzt und Facharzt für Innere Medizin aus Grafing, im Patientenmagazin des Deutschen Hausärzteverbands "HausArzt".

Schlaganfall und Behinderungen können auf TIA folgen

Auch wenn sich die Symptome - plötzlich auftretende halbseitige Schwäche oder Lähmung, Schwindel, Sprech- oder Sehstörungen - bei einer TIA rasch zurückbildeten, sei sie äußerst ernst zu nehmen. Betroffene sollten sofort den Notarzt verständigen, ohne zuvor den Hausarzt aufzusuchen, da sonst kostbare Zeit verloren gehe. Denn bei einer TIA droht ein Schlaganfall als Folge. Abwarten kann das Risiko von bleibenden Behinderungen nur erhöhen.

"Zudem können nur die Kollegen in der Klinik die Notfall-Diagnostik und Therapie einleiten", betont Gotzler. Das Risiko, nach einer TIA einen Schlaganfall mit bleibenden Behinderungen zu erleiden, sei sehr hoch, warnt der Mediziner. "Bei  mehr als zehn Prozent der Patienten kommt es schon innerhalb von 30 Tagen zu einem weiteren Schlaganfall, bei der Hälfte davon sogar innerhalb von 48 Stunden." Die möglichen Folgen einer TIA sollten nicht unterschätzt werden.

Verdacht auf Schlaganfall nach TIA: Was tun?

Um innerhalb weniger Sekunden zu erkennen, ob ein Mensch einen Schlaganfall erlitten hat, gibt es auch für Laien eine einfache Möglichkeit. Der sogenannte FAST-Test. Die Abkürzung F – A – S – T steht dabei für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit). Im Verdachtsfall bitten Sie zunächst die betroffene Person zu lächeln (Face). Stellen Sie dabei fest, dass das Gesicht halbseitig verzogen ist, deutet dies auf eine Halbseitenlähmung hin. Als nächstes fordern Sie die Person auf, ihre Arme (Arms) nach vorne zu strecken und die Handfächen dabei nach oben zu drehen. Wenn sie das nicht kann, ist das ein weiterer Verdachtsmoment.

Sollte der Betroffene darüber hinaus nicht in der Lage sein einen einfachen Satz einwandfrei nachzusprechen (Speech), liegt vermutlich eine Sprachstörung vor. Jetzt kommt es auf die Zeit (Time) an - rufen Sie sofort die 112 und schildern Sie die Symptome.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.