TIA kann bleibende Schäden zur Folge haben: Notarzt rufen Pflicht!
Eine sogenannte TIA (transitorische ischämische Attacke) wird oft als "leichter Schlaganfall" bagatellisiert. Dabei sind die möglichen Folgen nicht zu unterschätzen.
Eine transitorische ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung im Gehirn. Sie ruft neurologische Ausfallerscheinungen hervor, die sich innerhalb von 24 Stunden vollständig zurückbilden können. Doch nicht immer bildet sich die Symptomatik zurück - es kann zum ischämischen Schlaganfall kommen. Deshalb sei eine TIA nicht zu unterschätzen, warnt Dr. Othmar Gotzler, Hausarzt und Facharzt für Innere Medizin aus Grafing, im Patientenmagazin des Deutschen Hausärzteverbands "HausArzt".
Schlaganfall und Behinderungen können auf TIA folgen
Auch wenn sich die Symptome - plötzlich auftretende halbseitige Schwäche oder Lähmung, Schwindel, Sprech- oder Sehstörungen - bei einer TIA rasch zurückbildeten, sei sie äußerst ernst zu nehmen. Betroffene sollten sofort den Notarzt verständigen, ohne zuvor den Hausarzt aufzusuchen, da sonst kostbare Zeit verloren gehe. Denn bei einer TIA droht ein Schlaganfall als Folge. Abwarten kann das Risiko von bleibenden Behinderungen nur erhöhen.
"Zudem können nur die Kollegen in der Klinik die Notfall-Diagnostik und Therapie einleiten", betont Gotzler. Das Risiko, nach einer TIA einen Schlaganfall mit bleibenden Behinderungen zu erleiden, sei sehr hoch, warnt der Mediziner. "Bei mehr als zehn Prozent der Patienten kommt es schon innerhalb von 30 Tagen zu einem weiteren Schlaganfall, bei der Hälfte davon sogar innerhalb von 48 Stunden." Die möglichen Folgen einer TIA sollten nicht unterschätzt werden.
Verdacht auf Schlaganfall nach TIA: Was tun?
Um innerhalb weniger Sekunden zu erkennen, ob ein Mensch einen Schlaganfall erlitten hat, gibt es auch für Laien eine einfache Möglichkeit. Der sogenannte FAST-Test. Die Abkürzung F – A – S – T steht dabei für Face (Gesicht), Arms (Arme), Speech (Sprache) und Time (Zeit). Im Verdachtsfall bitten Sie zunächst die betroffene Person zu lächeln (Face). Stellen Sie dabei fest, dass das Gesicht halbseitig verzogen ist, deutet dies auf eine Halbseitenlähmung hin. Als nächstes fordern Sie die Person auf, ihre Arme (Arms) nach vorne zu strecken und die Handfächen dabei nach oben zu drehen. Wenn sie das nicht kann, ist das ein weiterer Verdachtsmoment.
Sollte der Betroffene darüber hinaus nicht in der Lage sein einen einfachen Satz einwandfrei nachzusprechen (Speech), liegt vermutlich eine Sprachstörung vor. Jetzt kommt es auf die Zeit (Time) an - rufen Sie sofort die 112 und schildern Sie die Symptome.
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