Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke mit Kabelrouter-Verträgen
Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor einer neuen Betrugsmasche. Dabei sollen potenzielle Opfer zum Abschluss von Kabelrouter- und Internet-Verträgen bewegt werden.
Wie die Verbraucherzentrale Bayern berichtet, sind derzeit vermeintliche Mitarbeiter von Telekommunikationsunternehmen unterwegs und behaupten an der Haustür, der Fernsehempfang würde demnächst eingestellt.
Mit dieser Aussage würden die Menschen dazu gedrängt, Verträge für Leistungen abzuschließen, die sie eigentlich gar nicht benötigen. „Dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig“, sagt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.
Betroffene in solchen Fällen sollten in keinem Fall Einzugsermächtigungen unterschreiben. Wer es trotzdem getan hat, sollte solche "untergeschobenen" Verträge umgehend zu widerrufen: „Verbrauchern steht grundsätzlich ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, da es sich hier um einen sogenannten Außergeschäftsraumvertrag handelt“, sagt Halm.
Wurde der Kunde über das Widerrufsrecht nicht belehrt, können diese Verträge auch nach Ablauf der zweiwöchigen Frist noch widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, sich im Gespräch mit Verkäufern von angeblichen Behauptungen nicht unter Druck setzen zu lassen. Wer Fragen zu Telekommunikationsverträgen hat, könne sich an die Verbraucherzentrale Bayern wenden.
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