Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. ALG 1: Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld mit 62 Jahren?

ALG 1
28.04.2024

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld mit 62 Jahren?

Wer im Alter arbeitslos wird, fragt sich, wie lange er überhaupt Arbeitslosengeld gezahlt bekommt. Und: Reicht das Geld bis zum Renteneintritt?
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB

Wer mit 62 Jahren seinen Job verliert, macht sich Sorgen, ob das Arbeitslosengeld reicht, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken. Wie lange Sie in diesem Alter Arbeitslosengeld erhalten können, erfahren Sie hier.

Arbeitslosengeld ist - im Gegensatz zum Bürgergeld - eine Versicherungsleistung für Menschen, die über einen bestimmten Zeitraum einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Wie lange man Arbeitslosengeld beziehen kann, richtet sich allerdings nach der Dauer der Beschäftigung und dem Alter der Person, die arbeitslos geworden ist. Für Menschen, die mit 62 Jahren arbeitslos werden, gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Bezugsdauer von ALG 1. Sie kann, wie bei 60-Jährigen, die Arbeitslosengeld beziehen, deutlich länger als andere Arbeitslosengeld beziehen - müssen dafür aber auch eine längere Versicherungspflicht vorweisen können. 

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld mit 62 Jahren?

Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist im Dritten Sozialgesetzbuch unter § 147 geregelt. Darin steht: "Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach 1) der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um 30 Monate erweiterten Rahmenfrist und 2) dem Lebensalter, das die oder der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat." 

Als versicherungspflichtige Zeiten zählen neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung laut der Bundesagentur für Arbeit auch Zeiten, in denen Betroffene:

  • freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren - zum Beispiel während einer Selbstständigkeit
  • ein Kind erzogen haben - bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
  • Krankengeld erhalten haben
  • freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet haben

In diesem Paragrafen ist auch die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld festgeschrieben, welche auch die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website darlegt: 

Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren Alter Höchstanspruchsdauer
mindestens 12 Monate
6 Monate
mindestens 16 Monate
8 Monate
mindestens 20 Monate
10 Monate
mindestens 24 Monate
12 Monate
mindestens 30 Monate ab 50 Jahren 15 Monate
mindestens 36 Monate ab 55 Jahren 18 Monate
mindestens 48 Monate ab 58 Jahren 24 Monate

Bezugsdauer für Arbeitslosengeld mit 62 berechnen - so lange bekommen Sie ALG 1

Für Personen, die älter als 58 Jahre sind und in den letzten fünf Jahren mindestens 48 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, beträgt die maximale Bezugsdauer somit 24 Monate. Wenn jedoch nur 36 Monate Beiträge geleistet wurden, beträgt die Bezugsdauer maximal 18 Monate, und bei mindestens 30 Monaten Beitragszeit sind es höchstens 15 Monate.

Wer also 62 Jahre alt ist und arbeitslos wird, aber mindestens die vorgegebenen 48 Monate in den vergangenen fünf Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war, der könnte durch seinen Anspruch theoretisch zwei Jahre, also bis zu seinem 64. Lebensjahr Arbeitslosengeld beziehen.

Wer damit liebäugelt, das Arbeitslosengeld dazu zu nutzen, um die Zeit bis zur Rente zu überbrücken, sollte folgende Überlegungen anstellen. Zunächst sollten Sie laut der Deutschen Rentenversicherung prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine der verschiedenen Rentenarten erfüllen, wie etwa die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die einen abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren ermöglicht. Falls Sie die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen, könnten erhebliche Rentenabschläge anfallen, wenn Sie vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen. In diesem Fall bietet der Bezug von Arbeitslosengeld bis zum Erreichen des abschlagsfreien Rentenalters eine finanziell sinnvolle Alternative, um Rentenabschläge zu vermeiden und gleichzeitig die Rentenhöhe durch weitere Versicherungsjahre - denn dazu zählt auch die Zeit, in der man Arbeitslosengeld erhält - potenziell zu erhöhen. 

Frühere Rente oder Arbeitslosengeld - Was ist sinniger?

Darüber hinaus sollten 62-Jährige bedenken, dass das Arbeitslosengeld in vielen Fällen höher ausfallen kann als die zu erwartende Frührente, besonders wenn sie in den letzten Jahren ein relativ hohes Einkommen erzielt haben. Sie sollten daher immer eine genaue Berechnung der Rentenansprüche und der Höhe des Arbeitslosengeldes vornehmen und gegebenenfalls eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Betracht ziehen, um die finanziellen Auswirkungen eines vorzeitigen Renteneintritts im Vergleich zum weiteren Bezug von Arbeitslosengeld abzuwägen. Wie viel Arbeitslosengeld man bekommt, richtet sich nach dem vorherigen Gehalt und deckt 60 Prozent oder für Personen mit Kindern 67 Prozent des Nettoeinkommens ab, wobei sich die genaue Höhe nach dem zuletzt erzielten, versicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt richtet.

Übrigens: Wer in der Zeit vor seiner Arbeitslosigkeit häufig befristet beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine kürzere Anwartschaftszeit nutzen. Dann kann es beispielsweise ausreichen, wenn Betroffene mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit nachweisen können.