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  3. Auto: Änderung bei Hauptuntersuchung geplant: Für Autofahrer kann das teuer werden

Auto
18.04.2024

Änderung bei Hauptuntersuchung geplant: Für Autofahrer kann das teuer werden

Regelmäßig muss jedes Auto durch die Hauptuntersuchung.
Foto: Christoph Schmidt, dpa (Symbolbild)

Schon geringe Mängel am Auto könnten künftig zwingend eine kostenpflichtige Nachuntersuchung nach sich ziehen. Nicht nur der Halter des Fahrzeugs ist betroffen.

Ist die Kennzeichenbeleuchtung defekt, der Spiegel leicht zerkratzt oder stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung einen anderen geringen Mangel am Auto fest, könnte das künftig zwingend zur kostenpflichtigen Nachuntersuchung (HU) führen. Wo bisher etwas Spielraum war, soll sich bald schon etwas ändern.

Bei welchen Mängeln fällt man durch die Hauptuntersuchung?

Ganz egal, ob meistverkauftes Auto der Welt oder Exote - vor der Hauptuntersuchung sind alle Autos gleich. Gibt es Mängel, wird laut TÜV Rheinland in vier Mängelklassen unterschieden:

  • ohne Mängel: HU-Plakette wird erteilt
  • geringe Mängel: Der Prüfer kann die HU-Plakette aushändigen, wenn der Autohalter versichert, die Mängel zeitnah zu beseitigen.
  • erhebliche Mängel: keine Plakette, Nachuntersuchung wird angeordnet
  • gefährliche Mängel: keine Plakette, Nachuntersuchung wird angeordnet

Sind beim Auto etwa die Bremsanlagen kaputt, könne der Prüfer sogar feststellen, dass das Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt". Dann darf es nicht mehr bewegt werden. 

Übrigens: Wussten Sie schon, dass eine ganze Reihe an Kennzeichen in Deutschland verboten ist?

Wie lange darf man mit Mängelbericht fahren?

Erhält das Auto die Plakette nicht, muss der Fahrzeughalter nachbessern und das reparierte Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachuntersuchung vorstellen. Das sei gemäß TÜV beispielsweise der Fall, wenn die Reifen zu wenig Profil haben oder tragende Teile stark rosten.

Wichtig ist für die Haupt- sowie Nachprüfung den Fahrzeugschein parat zu haben.

Welche Änderung der Hauptuntersuchung ist geplant?

Wie die Automobilzeitschrift Auto, Motor und Sport berichtet, soll nun allerdings die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geändert werden. Unter Verweis auf ein Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes NRW vorliege, heiße es demnach, die sogenannte Mängelschleife soll abgeschafft werden. Eine Nachuntersuchung auch schon bei nur geringen Mängeln wäre dann Pflicht. 

Umso wichtiger ist es also, dass sich das eigene Auto stets in gutem Zustand befindet und bei aufleuchtenden Warnzeichen umgehend gehandelt wird, Service-Termine wahrgenommen werden und der Wagen idealerweise direkt die Hauptuntersuchung besteht.

Wird nicht innerhalb eines Monats nachgebessert, droht ein Bußgeld und die HU muss wiederholt werden.

Übrigens: Teuer wird es auch 2024, wenn Autofahrer deutlich zu schnell unterwegs sind oder mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

Kritik an Änderung der HU: höhere Kosten und mehr Aufwand?

Gegenwind erhalten die geplanten Änderungen schon jetzt. Kritik kommt, so Auto, Motor und Sport, etwa vom Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Dessen Vizepräsident Detlef Peter Grün erklärte, es würde ein Mehraufwand für Halter und Werkstätten entstehen. Die Änderungen würden Zeit und Platz kosten, würden mehrere Terminvergaben nötig machen und womöglich für Unmut bei den Autofahrern sorgen.

Noch seien die Änderungen allerdings nicht sicher, denn sie müssen noch durch den Bundesrat.

Sind alle Mängel behoben und die Hauptuntersuchung mit einer neuen Plakette erfolgreich absolviert, kann es wieder heißen: Route planen, Autositz richtig einstellen und losfahren. Wie wäre es über die kürzeste Autobahn Deutschlands oder vielleicht auf einer der schönsten Panoramastraßen Baden-Württembergs?