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Bürgergeld
29.04.2024

Bürgergeld: Wann darf das Jobcenter zum Hausbesuch vorbeikommen?

Manchmal können Mitarbeiter des Jobcenters auch Hausbesuche durchführen.
Foto: Bernd Diekjobst, dpa (Symbolbild)

Wer Bürgergeld beziehen will, muss vor dem Jobcenter seinen Finanzen darlegen. Manchmal gibt es jedoch auch Hausbesuche, um die Lage genauer zu kontrollieren.

Wer Bürgergeld bezieht oder mal bezogen hat, hat vermutlich bereits von ihnen gehört: den Hausbesuchen. Mitarbeiter des Jobcenters sollen plötzlich vor der Tür stehen und wollen die Wohnung sehen – oder kontrollieren, ob sich die dort Wohnenden nicht vielleicht doch einen Zahnputzbecher teilen. Und damit vielleicht doch mehr Geld im Haushalt ist, als angegeben. Doch darf das Jobcenter diese Hausbesuche eigentlich einfach so durchführen?

Kann das Jobcenter Hausbesuche machen?

Das Jobcenter macht in der Regel nur in Ausnahmefällen Hausbesuche. In einem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Bürgergeld heißt es, dass das Jobcenter "in begründeten Einzelfällen zur Klärung von Leistungsfragen" Mitarbeiter zu Bürgergeld-Empfangenden schicken darf. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass der Beziehende gar nicht in der Wohnung lebt, für die er Geld vom Amt bekommt.

Der Besuch wird allerdings im Vorhinein angekündigt. Nur "bei begründetem Verdacht eines Leistungsmissbrauchs" können auch unangekündigte Besuche erfolgen.

Was darf das Jobcenter bei einem Hausbesuch?

Wie es weiter in dem Merkblatt heißt, weisen sich die Mitarbeiter zunächst aus und erklären, warum sie erscheinen. Allerdings ist die eigene Wohnung ein besonders geschützter Raum. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist in Artikel 13 des Grundgesetzes geregelt.

Das bedeutet, dass Betroffene das Recht haben, den Zutritt zur Wohnung zu verweigern. Das gilt im Übrigen auch für die Polizei, falls diese keinen richterlichen Durchsuchungsbefehl hat.

Wer die Außendienstmitarbeiter nicht in die Wohnung lässt, muss keine Ablehnung des Bürgergeld-Antrags befürchten, schreibt das Arbeitsamt in dem Merkblatt. Denn "die Duldung des Hausbesuches ist freiwillig" und gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten von Bürgergeld-Empfängern. Jedoch kann es sein, dass der Bedarf nur durch einen Besuch festgestellt werden kann. Wer die Mitarbeiter in diesem Fall nicht rein lässt, riskiert, dass der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt werden kann.

Übrigens: Wie hoch die Miete sein darf, die vom Jobcenter übernommen wird, variiert von Stadt zu Stadt. Außerdem wird das Bürgergeld ab kommendem Jahr erhöht.