Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Sozialleistung: Bürgergeld: Das bekommen Arbeitslose günstiger oder ganz umsonst

Sozialleistung
06:43 Uhr

Bürgergeld: Das bekommen Arbeitslose günstiger oder ganz umsonst

Bürgergeld-Empfänger können neben dem Regelsatz noch weitere Unterstützung erhalten, etwa für Klassenfahrten des Kindes.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, bekommt nicht nur finanzielle Unterstützung. Auch andere Zuschüsse und Leistungen sind möglich. Ein Überblick.

Seit Anfang 2023 gibt es in Deutschland das Bürgergeld. Alleinerziehende, Alleinstehende und Volljährige mit minderjährigem Partner erhalten seit Januar 2024 563 Euro pro Monat. Was viele nicht wissen: Neben monatlichen Zahlungen, die den Lebensunterhalt sichern sollen, gibt es für Empfänger des Bürgergelds auch andere Leistungen. Die wichtigsten davon im Überblick.

Bürgergeld: Empfänger bekommen einiges günstiger oder umsonst

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilt auf seiner Website mit, dass Empfängern von Bürgergeld unter Umständen zusätzlich folgende Leistungen zustehen:

  • Zahlungen für Miete und Heizung
  • Übernahme von Beiträge und Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Erstattung von Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung. Achtung: Diese muss vom Jobcenter bewilligt worden sein

Auch, wer sich in einer besonderen Lebenslage befindet, bekommt laut Ministerium Unterstützung:

  • Im Bedarfsfall Übernahme von Sachleistungen wie zum Beispiel Gutscheine für Möbel und Kleidung
  • Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und Schwangere
  • Erstausstattung bei einer Schwangerschaft und Geburt eines Kindes. Das kann sein: Babykleidung, ein Wickeltisch oder Babybett

Kostenlos oder günstiger: Weitere Unterstützung neben dem Bürgergeld

Wer Bürgergeld empfängt und Kinder hat, bekommt neben dem Bürgergeld-Regelsatz unter Umständen weitere Unterstützung. Dies kann sein:

  • Übernahme von Kosten für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten des Kindes in der Schule, der Kita oder der Kindertagespflege. Sie werden in Höhe der tatsächlichen Kosten übernommen, Pauschalen seitens des Jobcenters sind nicht zulässig
  • Übernahme von Kosten für Mittagessen der Kinder in Schule oder Kita
  • Zuschüsse insbesondere zu Beginn eines Schuljahres, zum Beispiel für Stifte, Papier oder einen Schulranzen. Die Beträge werden automatisch zu Beginn des Schuljahres mit ausgezahlt
  • Wenn Eltern getrennt leben, können sie bei großen Entfernungen Kosten zur "Wahrung des Umgangsrechts" einen Mehrbedarf anmelden. Aber Vorsicht: Es werden nur Kosten für die jeweils "preisgünstigste zumutbare Fahrgelegenheit" übernommen, schreibt das Ministerium

Weitere Vergünstigungen oder Erstattungen für Empfänger von Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, kann unter Umständen sogar von Kosten für Verhütungsmittel befreit werden, etwa in Berlin oder Hannover. Das berichtet "Business Insider". Einige Bundesländer bieten außerdem Vergünstigungen für den ÖPNV an. In Berlin etwa gibt es für Empfänger des Bürgergeldes für neun Euro das "Berlin-Ticket-S". Auch ermäßigter oder freier Eintritt in Museen  oder Schwimmbädern sowie kostenlose Bibliotheksausweise sind mancherorts möglich.

Übrigens: Damit ein Mensch Anspruch auf Bürgergeld hat, muss er einige Voraussetzungen erfüllen.