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  3. Sozialhilfe für Eltern: Bürgergeld: Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?

Sozialhilfe für Eltern
15.04.2024

Bürgergeld: Wird Elterngeld auf Bürgergeld angerechnet?

Knapp zwei Millionen Kinder sind in Deutschland auf Bürgergeld angewiesen.
Foto: Arne Dedert, dpa (Symbolbild)

Dürfen Eltern, die Bürgergeld beziehen, zusätzliche Elterngeld beziehen? Müssen sie einen Teil abgeben? Alle Antworten im Überblick.

Genau wie bei dessen Vorgänger, dem Hartz IV, fragen sich viele Eltern auch bei dem Bürgergeld, das Anfang des Jahres 2023 eingeführt wurde, welche Sozialhilfeleistungen sie in Anspruch nehmen dürfen. Dürfen Eltern zusätzlich zum Bürgergeld auch Elterngeld beziehen? Wenn ja, wie viel davon müssen sie abgeben?

Dürfen Eltern neben dem Bürgergeld auch Elterngeld beziehen?

Das Elterngeld ist für Menschen gedacht, die nach der Geburt eines Kindes darauf aufpassen und deshalb keiner Arbeit mehr nachgehen können. Genau wie das Bürgergeld ist es eine finanzielle Stütze zur Überbrückung einer Zeit ohne Einkommen. Aber ist es überhaupt erlaubt, neben dem Bürgergeld noch Elterngeld zu beziehen?

Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Website schreibt, ist das erlaubt. Eltern können gleichzeitig Bürgergeld und Elterngeld beziehen, um die Zeit, die sie zuhause mit dem neuen Kind verbringen, finanziell zu überbrücken. Erhält man dann also einfach den Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro und zusätzlich das Elterngeld, das abhängig von dem Einkommen der Person vor der Geburt ist? Ganz so einfach ist es nicht.

Gilt Elterngeld bei Bürgergeld-Beziehern als Einkommen?

Denn das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet. Auch wenn das Elterngeld nur den Mindestbetrag von 300 Euro beträgt. Wer also zum Beispiel 400 Euro Elterngeld bezieht, dem bleiben von seinen 563 Euro Bürgergeld nur noch 163 Euro übrig, der Rest wird mit dem Elterngeld verrechnet.

Es gibt hier allerdings eine Ausnahme für Menschen, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gearbeitet haben. Für ihr aus dem Einkommen errechneten Elterngeld gilt beim Bürgergeld ein Freibetrag von maximal 300 Euro. Wer also in den Monaten vor der Geburt 400 Euro monatlich verdient hat und jetzt 400 Euro Elterngeld bezieht, dem werden nur 100 Euro als Einkommen angerechnet, die restlichen 300 Euro fallen unter den Freibetrag. Damit blieben gemeinsam mit den 563 Euro Bürgergeld 863 Euro im Monat.