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Bürgergeld
28.03.2024

Bürgergeld für Selbstständige und Freiberufler: Haben Sie Anspruch?

Auch Selbstständige und Freiberufler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Bürgergeld.
Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

Auch Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf das Bürgergeld - wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Alle wichtigen Informationen im Überblick.

Seit Januar 2023 hat das neue Bürgergeld das Arbeitslosengeld II abgelöst. Haben auch Selbstständige und Freiberufler Anspruch auf das Bürgergeld? Alle wichtigen Informationen im Überblick.

Bürgergeld: Haben Selbstständige und Freiberufler Anspruch?

Grundsätzlich müssen laut der Bundesagentur für Arbeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um das Bürgergeld zu beantragen:

  • Bedürftigkeit
  • Erwerbsfähigkeit
  • eine dauerhafte Aufenthaltsberechtigung in Deutschland

Sind diese Kriterien erfüllt, kann das Bürgergeld beantragt werden. Und: Das gilt genauso für Selbstständige und Freiberufler, denn eine Arbeitnehmereigenschaft ist nicht gefordert. Die Voraussetzung ist, dass die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nicht genug Geld zum Leben über dem Existenzminimum abwirft.

Wie bei Arbeitnehmern, die Bürgergeld beziehen, wird auch bei Selbstständigen und Freiberuflern das Gehalt beziehungsweise der Gewinn durch das Bürgegeld aufgestockt. Das Arbeitsamt prüft aber, ob der Weg aus der Bedürftigkeit nicht durch ein Arbeitnehmerverhältnis begangen werden kann. Dann müssen Betroffene laut dem Internetratgeber bürgergeld.org in der Regel die Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit aufgeben und eine abhängige Arbeitsstelle suchen.

Bürgergeld bei Selbstständigen und Freiberuflern: Einstiegsgeld für eine Existenzgründung

Wer indes am Anfang seiner Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit steht, kann sich laut der Bundesagentur für Arbeit fördern lassen. "Eine Geschäftsidee braucht manchmal etwas Anlaufzeit", heißt es vonseiten der Behörde. Ein sogenanntes Einstiegsgeld soll dann helfen. Dies sind demnach die Voraussetzungen:

  • Man erhält bislang Bürgergeld

  • Man hat sich zuvor noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht

  • Man wird die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben

  • Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche

  • Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass man zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen ist

Wie hoch das Einstiegsgeld für Selbstständige oder Freiberufler ausfällt, hängt demnach von den persönlichen Lebensumständen ab und davon, wie lange man zuvor arbeitslos war. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 24 Monate, sie kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Übrigens: Im Jahr 2024 soll das Bürgergeld erhöht werden.