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Sozialhilfe
20.04.2024

Bürgergeld und Miete: Wie hoch darf sie für eine Person sein?

Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Miete für Bürgergeld-Bezieher.
Foto: Kira Hofmann, picture alliance/dpa (Symbolbild)

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt vom Jobcenter auch die Miete erstattet. Aber wie hoch darf die eigentlich sein, ohne dass man selbst zahlen muss?

Seit Anfang des Jahres 2023 gibt es das Bürgergeld, die neue Sozialhilfe des Bundes hat Hartz IV ersetzt. Neben dem Bürgergeld, das Bezieher in unterschiedlicher Höhe erhalten, werden ihnen auch einige andere Kosten vom Jobcenter erstattet. Darunter einige Renovierungskosten und Kosten für Neubeschaffungen.

Das Jobcenter übernimmt im Normalfall auch die Miete und die Heizkosten. Dabei gibt es aber einige Regelungen, die Bürgergeld-Bezieher beachten müssen. Allen voran muss die Miete "angemessen" sein. Aber was bedeutet angemessen und wie viel darf die Miete pro Person betragen, damit das Jobcenter die vollen Kosten übernimmt?

Bürgergeld: Wann ist die Miete angemessen?

Wann eine Miete für Bürgergeld-Bezieher angemessen ist, entscheidet jedes Jobcenter selbst. Grundsätzlich gilt: In Großstädten werden höhere Mieten als angemessen angesehen als in kleineren Städten oder auf dem Land. Ausschlaggebend ist die Bruttokaltmiete, das sind die Kosten für die reine Miete sowie die Betriebskosten. Heizkosten sind darin nicht enthalten. So akzeptiert das Jobcenter in Berlin Mitte Kosten für die Bruttokaltmiete einer Wohnung für eine Person von bis zu 449 Euro, in Stuttgart sogar bis 566 Euro.

Wenn man also wissen möchte, ob die Miete angemessen ist, muss man sich am besten an sein Jobcenter wenden. Dieses überprüft den Einzelfall und gibt dann Rückmeldung, ob die Miete angemessen ist und übernommen wird, oder ob man die Kosten senken muss. Das kann man zum Beispiel erreichen, indem man in eine billigere Wohnung zieht oder ein Zimmer untervermietet, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt.

Auch die Heizkosten müssen angemessen sein, damit sie vom Jobcenter übernommen werden. Hierbei gilt vor allem, wie hoch die Kosten im Vergleich zur zu beheizenden Wohnfläche ausfallen. Welche Heizkosten dann als angemessen gelten, hängt von der Art der Heizung und dem bundesweit gültigen Heizspiegel ab.

Angemessene Mietkosten: Diese Richtlinien gibt das Jobcenter vor

Auch wenn jedes Jobcenter selbstständig entscheidet, welche Mietkosten es als angemessen betrachtet, gibt es einige Richtlinien, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgegeben werden. Für eine Person gilt es als angemessen, einen Wohnraum zwischen 45 und 50 Quadratmetern zu beziehen.

Bei zwei Personen gelten 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume als angemessen, bei drei Personen circa 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume, vier Personen circa 85 – 90 Quadratmeter oder vier Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied circa 15 Quadratmeter oder ein Wohnraum mehr. An diesen Richtlinien können Bürgergeld-Bezieher sich orientieren.

In einigen Kommunen wird Wohnfläche nicht als Kriterium für die Angemessenheit betrachtet, hier gelten dann Höchstmieten oder Quadratmeterpreise.

Miete mit Bürgergeld: Muss ich umziehen, damit ich Bürgergeld beziehen kann?

Wer plötzlich Bürgergeld beziehen muss und sich Sorgen macht, dass die Kosten für seine Miete nicht angemessen sind, muss sich nicht von heute auf morgen nach einer billigeren Wohnung umsehen. Denn im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit, die Angemessenheit der Mietkosten wird in dieser Zeit nicht geprüft. Monate in dieser Zeit, in der kein Bürgergeld bezogen wird, verlängern die Karenzzeit.

Aber Vorsicht: Die Heizkosten fallen nicht unter diese Karenzzeit, sie müssen also von Anfang an als angemessen gelten, wenn man sie vom Jobcenter erstattet bekommen möchte.

Wer Bürgergeld bezieht und umziehen möchte, sollte unbedingt zuerst das (neu) zuständige Jobcenter kontaktieren und prüfen lassen, ob die Mietkosten angemessen sind, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Sonst kann es passieren, dass man umzieht und die neue Miete nicht übernommen wird.