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Sozialhilfe
01.05.2024

Bürgergeld: Wie kann Urlaub beantragt werden?

Wer als Bürgergeld-Bezieher in den Urlaub fahren möchte, muss einiges beachten.
Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

Als Bürgergeld-Bezieher kann man in den Urlaub fahren. Aber ganz so einfach ist es nicht. Was muss alles beachtet werden? Alle Antworten im Überblick.

Das Bürgergeld hat zu Beginn des Jahres 2023 Hartz IV als Sozialhilfe abgelöst. Es soll erwerbsfähigen Personen, die aktuell keine Arbeit haben, finanziell unterstützen, bis wieder eine Arbeit gefunden wurde. Aus diesem Grund müssen Bürgergeld-Bezieher erreichbar sein, falls Mitteilungen oder Aufforderungen vom Jobcenter erfolgen sollten.

Aus dieser Erreichbarkeit heraus entsteht das Problem des Urlaubs als Bürgergeld-Bezieher. Darf man überhaupt in den Urlaub fahren, wenn man Bürgergeld bezieht? Schließlich sollte man ja jederzeit erreichbar und in der Nähe des gemeldeten Wohnorts sein. Hier gilt grundsätzlich, dass es erlaubt ist, sich von der Jobsuche eine Auszeit zu genehmigen und in den Urlaub zu fahren, um sich ein wenig zu erholen. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die zu beachten sind.

Bürgergeld: Darf man in den Urlaub fahren?

Als Bürgergeld-Bezieher hat man eine Informationspflicht gegenüber des Arbeitsamts. Das bedeutet, das Amt hat ein Recht darauf, darüber informiert zu werden, wann, wohin und für wie lange verreist werden soll. Daher darf man nicht einfach in den Urlaub fahren, ohne das vorher angemeldet zu haben. Erst wenn den Urlaubsplänen zugestimmt wurde, darf verreist werden.

Welche Strafen drohen, wenn man ohne Erlaubnis verreist?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bei dieser Frage sehr klar: "Grundsätzlich gilt: Wer sich ohne Zustimmung des Jobcenters außerhalb des näheren Bereichs des zuständigen Jobcenters aufhält, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld." Das Amt kann Bürgergeld-Bezieher mit Leistungsminderungen und Sanktionen bestrafen, wenn sie sich nicht an diese Regelung halten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betont außerdem, dass im Falle eines gestrichenen Bürgergeldes nicht nur die Regelleistung wegfällt, sondern zusätzlich auch die Kosten der Unterkunft nicht mehr übernommen werden. Das kann sich unter bestimmten Umständen auch auf den Krankenversicherungsstatus auswirken.

Wie lange darf man in den Urlaub fahren?

Wenn man die Abwesenheit vorher anmeldet, sind im Jahr drei Wochen "Ortsabwesenheit", wie es das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt, erlaubt. Zusätzlich zu den drei Wochen können in Einzelfällen drei weitere Wochen genehmigt werden. Das Jobcenter prüft das von Fall zu Fall. Dabei geht es darum, ob die Abwesenheit eine "berufliche Eingliederung" wesentlich beeinträchtigt. Ist das nicht der Fall, wird der Urlaub in der Regel genehmigt.

Bekommt man drei zusätzliche Wochen frei, wird in diesen drei Wochen allerdings kein Bürgergeld mehr bezahlt, das gibt es nur für die ersten drei Wochen. Mehr als sechs Wochen Urlaub werden nicht genehmigt. Wird diese Regelung ignoriert, drohen Sanktionen und im schlimmsten Fall der Wegfall des Bürgergeldes.

Bürgergeld und Urlaub: Wie kann der Urlaub beantragt werden?

Ganz wichtig ist, dass man vor dem Urlaub eine Genehmigung vom Jobcenter für den Urlaub einholt. Den Antrag auf "Nichterreichbarkeit", wie es im Fachjargon heißt, kann man ganz einfach online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ausfüllen und einreichen. Der Antrag sollte mit einigen Wochen Vorlauf gestellt werden, allerdings auch nicht zu früh, denn: Laut dem Portal buerger-geld.info darf das Jobcenter frühestens drei Wochen vor Beginn der Reise oder des Urlaubs seine Zustimmung erteilen. Etliche Monate im Voraus planen ist also auch sinnlos.