Mit diesen Tricks lässt sich das Einkommen 2022 boostern
Haarschnitt, Kita oder Corona-Bonus auf Firmenkosten: Wer beim klassischen Gehaltspoker nicht weiterkommt, kann im neuen Jahr auch mit steuerfreien Extras mehr verdienen.
Neues Jahr, mehr Verdienst: Welche Arbeitnehmerin wäre nicht froh, wenn 2022 mehr Netto auf dem Konto landen würde? Doch nach zwei schwierigen Corona-Jahren sind viele Arbeitgeber nicht gerade in Geberlaune. Stecken klassische Gehaltsverhandlungen fest, „sollte man mit dem Chef unbedingt über steuer- und abgabenfreie Extras sprechen“, rät Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe VLH. Denn: Jeder Betrieb darf seinen Mitarbeitern geldwerte Vorteile fürs private Leben sponsern. Allein mit dem Kombinieren von Mittagstisch, Sprit- und Krippenzuschuss ist ein Plus von 350 Euro und mehr im Monat drin – ohne Abzüge. Selbst Minijobber, die 450 Euro im Monat verdienen, dürfen Extras zum Lohn bekommen. Und der Arbeitgeber profitiert auch: Er spart Abgaben.
Das Einkommensteuergesetz biete erstaunlich viele Chancen, Beschäftigten einige hundert Euro mehr netto zu spendieren, sagt Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Gerade kleine und mittlere Firmen könnten über die Extras Fachpersonal sowie Auszubildende gewinnen – und halten. Aber: Nur Goodies einstreichen und stets auf normale Gehaltserhöhungen verzichten, ist nicht ratsam. Wer jahrelang weniger in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einzahlt, kann das bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, beim Krankentagegeld und im Rentenalter zu spüren bekommen, gibt Karbe-Geßler zu bedenken. Das alles ist Verhandlungssache:
Steuerfreier Corona-Bonus wird verlängert
Seit 1. März 2020 dürfen Firmen einen steuerfreien Corona-Bonus von bis zu 1500 Euro zusätzlich zum Gehalt zahlen. Die Bonus-Chance für alle sollte eigentlich Ende 2021 auslaufen, ist jetzt aber noch bis zum 31. März 2022 verlängert. Wer noch keinen Euro Sonderzahlung bekam, sollte seinen Arbeitgeber darauf ansprechen, rät Karbe-Geßler. Und wer 2020 beispielsweise schon 1000 Euro Bonus erhielt, hätte bis Ende März noch die Möglichkeit, zusätzliche 500 Euro zu bekommen. Vorteil für Jobwechslerinnen und -wechsler: Wer bereits 1500 Euro einstrich, aber inzwischen eine neue Stelle angefangen hat, darf bei der neuen Chefin noch einmal um die volle Summe bitten. Aber: Landet das Extra erst im April 2022 auf dem Mitarbeiter-Konto, ist die Steuerbefreiung verwirkt. Auf das Geld müssen dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag gezahlt werden.
Für Sachleistungen wie Tankgutscheine für das Privatauto darf die Chefin ab 2022 pro Monat und Mitarbeiter 50 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) ausgeben, sechs Euro mehr als bisher. Zur Orientierung: Um auf den gleichen Wert zu kommen, müsste der Beschäftigte beim Gehaltspoker gut 100 Euro mehr brutto rausholen. Wer kein Auto hat, kann mit seiner Firma alternativ auch verhandeln, dass sie die 50 Euro in die Strom- oder Gasrechnung investiert. Oder in Gutscheine für ein Kaufhaus, den Friseur oder Fitnessclub. Hauptsache, die von der Firma erworbenen Bons sind an konkrete Geschäfte oder Waren gebunden. Aber: Eine Sachleistung in Höhe von 50 Euro gibt es nur einmal im Monat. Tanken plus Friseurbesuch geht nicht, wenn der Betrag überschritten wird.
Mittagstisch oder Monatsticket: Steuerfreie Vorteile für Beschäftigte
Firmen können zudem noch den Mittagstisch ihrer Mitarbeiter sponsern, sollte es keine Kantine geben. Zum Beispiel mit Restaurantgutscheinen oder Essensschecks, die die Chefin besorgt und die bei bestimmten Anbietern oder Supermärkten eingelöst werden können. Bons bis zu 6,67 Euro pro Arbeitstag bleiben 2022 für den Beschäftigten abgabenfrei (bisher: 6,57). Allein mit 15 Essenscoupons im Monat lassen sich gut 100 Euro dazuverdienen.
Arbeitgeber dürfen zudem Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr spendieren, auch zur privaten Nutzung. Zusätzlich zum Lohn. Ob die Firma die Kosten gleich komplett übernimmt oder bezuschusst, ist Verhandlungssache. Das Jobticket darf sogar übertragbar sein auf andere, wenn der Nahverkehrsträger das zulässt. Der Arbeitnehmer muss diesen Vorteil weder versteuern noch Sozialabgaben darauf zahlen. Aber: Die Steuerfreiheit gilt nur für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr, also für Bus, Bahn, Tram, U- und S-Bahnen. Nicht für Flugtickets oder Taxifahrten.
Zuschuss für private Internetgebühren und den Kita-Platz
Pauschal bis zu 50 Euro im Monat können Beschäftigte außerdem für ihre privaten Internetgebühren aushandeln. Einen unbegrenzten Zuschuss darf die Firma zahlen, wenn sie ihrem Mitarbeiter für zu Hause gleich die gesamte Hard- und Software überlässt wie einen Computer, einen Laptop, das neueste Smartphone oder ein Fax. Die Geräte dürfen auch ausschließlich privat gebraucht werden, ohne dass Steuer und Sozialabgaben anfallen. Voraussetzung: Die Firma ist der Eigentümer oder Leasingnehmer. Verschenkt der Chef ein Gerät, will der Fiskus Steuern sehen.
Viel drin ist, wenn die Chefin die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern sponsert. Ob 150 Euro Zuschuss oder komplette Übernahme: Mit wie viel Geld sich der Arbeitgeber an den Kosten für Kindergarten, Hort, Krippe oder Tagesmutter beteiligt, ist reine Verhandlungssache. Nach oben gibt es keine Grenzen. Bis zu 600 Euro im Jahr darf die Firma obendrein steuerfrei drauflegen, wenn es um die kurzfristige Betreuung von Kindern bis 14 Jahre oder pflegebedürftigen Angehörigen von Mitarbeitern geht. „Das ist für berufliche Notsituationen gedacht“, betont Karbe-Geßler. Muss eine Sekretärin zum Beispiel sonntags kurzfristig arbeiten, kann ihre Chefin die benötigte Tagesmutter oder Pflegekraft bezahlen, ganz ohne Abzüge. Auch für die Betreuung zu Hause.
Mit Kursen und Trainings die Gesundheit fördern
Die Firma darf Mitarbeiter zudem finanziell unterstützen bei zertifizierten Kursen und Trainings, die die Gesundheit fördern. Auch außerhalb des Betriebs. Als Goodies sind beispielsweise Wirbelsäulen-Kurse verhandelbar, Anti-Stress- oder Burn-out-Trainings, Entspannungs- und Nichtraucher-Kurse sowie Lehrgänge rund um gesunde Ernährung. Dafür sind pro Mitarbeiter jährlich bis zu 600 Euro abgabenfrei drin. Mitgliedschaften bei Sportvereinen und Fitnessstudios sind ausgenommen. Auch das geht: Die Firma kann Geld zum Urlaub beisteuern, die sogenannte Erholungsbeihilfe: 156 Euro gibt es steuer- und abgabenfrei, außerdem auch Beträge für Ehepartner (104 Euro) und Kinder (je 52 Euro). Für eine vierköpfige Familie kommen so 364 Euro pro Jahr zusammen, zusätzlich zum Urlaubsgeld.
Viele Firmen sind dafür offen, Mitarbeitern E-Bikes oder Rennräder zu sponsern – oft sogar zusätzlich zum Dienstwagen. Steuerfrei bleibt das Extra allerdings nur, wenn der Arbeitgeber Eigentümer des Rads bleibt. Wird es auf den Mitarbeiter übertragen, werden Steuern fällig. Vorsicht bei Leasing-Modellen: Handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, wird also das Brutto gemindert, muss der Mitarbeiter ebenfalls das Extra versteuern.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ja, toll.
Die steuerfreien Extras sind allerdings nur vordergründig ein Schnäppchen. Mehr Rente wird es dafür nicht geben.
Aber man kann auch mal darber nachdenken, ob das nicht gewollt ist. Der Arbeitnehmer fühlt auf jeden Fall erstmal gut, das dicke Ende kommt später.