Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Elternzeit oder Krankheit: Warum Sie Lücken im Lebenslauf nicht kaschieren sollten

Elternzeit oder Krankheit
02.05.2024

Warum Sie Lücken im Lebenslauf nicht kaschieren sollten

Wer eine Lücke im Lebenslauf hat, sollte das offen kommunizieren - und im besten Fall positiv verkaufen.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn, dpa

In kaum einem Lebenslauf knüpft eine berufliche Station nahtlos an die nächste. Aber wie gehen Bewerberinnen und Bewerber mit beruflichen Leerlaufzeiten am besten um?

Ob eine längere Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Elternzeit: Geht es um Lücken im Lebenslauf, sollten Bewerberinnen und Bewerber ehrlich und transparent bleiben, rät Hella Grapenthin, Weiterbildungsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen.

Leerlaufzeiten zu verschleiern, ist dagegen keine gute Idee: Tauchen etwa an kritischen Stellen im Lebenslauf nur Jahreszahlen anstatt Monatsangaben auf oder geben Bewerberinnen und Bewerber gleich gar keine Zeiträume ihre beruflichen Stationen an, merken potenzielle Arbeitgeber schnell, dass es Lücken gibt.  

Besser also: Die Lücke benennen und erläutern, rät Grapenthin im Magazin "BAM" der Arbeitnehmerkammer (Ausgabe 03/2024). Wie genau man Unterbrechungen dann am besten an potenzielle Arbeitgeber verkauft, kommt auch auf die Art des beruflichen Einschnitts an. 

Umbrüche und berufliche Wechsel

Geht es um Umbrüche oder berufliche Wechsel, können Jobsuchende im Idealfall eine positive Darstellung wählen - vorausgesetzt sie entspricht der Wahrheit. Das erfordert Grapenthin zufolge zwar häufig "ein ge­­wisses Transferdenken". Erfahrungen aus einer Weltreise oder einem Sabbatical aber ließen sich häufig auf konkrete Stellenausschreibungen abstimmen, etwa wenn es um Sprachkenntnisse oder Erfahrungen mit ­kultureller Vielfalt geht. Im besten Fall zeigen Kandidatinnen und Kandidaten so, dass sie Neuem gegenüber offen sind und Veränderungen nicht scheuen. 

Wichtig: Die Bewerbung muss weiter authentisch wirken. Es bringt also nichts, zwanghaft positiv zu formulieren. 

Arbeitslosigkeit und Krankheit

Wer seinen Arbeitsplatz ohne eigenes Verschulden verloren hat, solle das offen so darstellen. Gerade bei längeren Phasen der Arbeitslosigkeit sollten Bewerberinnen und Bewerber im Lebenslauf alles aufführen, was berufsrelevant ist: egal, ob Weiterbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten, Reisen oder Praktika. Alles sei besser als Stillstand, so Grapenthin.

Längere Krankheitszeiten hingegen können im Lebenslauf zur Herausforderung werden. Der Beraterin zufolge sollten Bewerberinnen und Bewerber auf jeden Fall deutlich machen, dass ­dieser Zustand inzwischen vorbei und eine vollständige Genesung eingetreten ist.

Sonderfall Elternzeit

Wer sich für eine Phase um die eigenen Kinder gekümmert und dafür Elternzeit genommen hat, muss das nicht zwingend im Lebenslauf angeben. Laut Grapenthin ist diese Angabe nicht verpflichtend. Sie rät aber dennoch dazu, damit keine Lücken entstehen. Wichtig auch hier: betonen, welche Kompetenzen man in dieser Zeit erworben hat, und möglichst alle absolvierten Fortbildungen angeben. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.