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Grillen
03.08.2023

Garten, Balkon, öffentliche Grillplätze: Wo darf man grillen?

Das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im eigenen Garten ist nur eingeschränkt erlaubt. Eine Alternative sind öffentliche Grillplätze. Auch hier gibt es Regeln.
Foto: Christin Klose, dpa

Das Grillen gehört für viele zum Sommer dazu. Ob im eigenen Garten oder im Park – die Möglichkeiten für Grill-Locations sind vielfältig. Doch was ist erlaubt?

Wer grillen möchte, braucht einen geeigneten Ort dafür. Glücklich schätzen können sich die, die einen eigenen Garten, Balkon oder eine Terrasse haben. Doch auch auf Grillplätzen oder in Parks ist das Grillen möglich – wenn auch mit Einschränkungen. Welche Regelungen am jeweiligen Ort gelten und wo das Grillen überhaupt erlaubt ist, erfahren Sie hier.

Wie gegrillt werden darf: Grundlegende Regeln zum Grillen

Ein Grillgesetz gibt es in Deutschland nicht. Wo man grillen darf, hängt also von verschiedenen Regeln ab. Neben Grund- und Landesgesetzen können auch kommunale Verordnungen einschränken, wie und wo das Grillen erlaubt ist.

  • Grundsätzlich ist das Grillen auf einem privaten Grundstück erlaubt. Eingeschränkt werden kann das zum Beispiel durch Grillverbote aufgrund von Trockenheit – oder wenn Nachbarn durch Lautstärke oder Geruch gestört werden könnten.
  • Auf öffentlichen Plätzen ist das Grillen laut dem Grill-Portal Grillfürst dagegen meist nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind ausgewiesene Grillplätze, die innerhalb der jeweiligen Verordnungen genutzt werden können.

Wo mit Einschränkungen gegrillt werden darf: Den Grill im eigenen Garten aufstellen

Zwar könnte man denken, dass auf dem eigenen Grundstück alles erlaubt ist. Doch es kann Probleme geben, sobald sich Nachbarn gestört fühlen.

Beim Grillen im Garten ist daher auf einiges zu achten:

  • Fühlen sich Nachbarn gestört und schalten Polizei oder Ordnungsamt ein, können empfindliche Bußgelder drohen. Daher sollte man darauf achten, die Rauchentwicklung beim Grillen im Garten zu reduzieren, zum Beispiel durch die Nutzung von Alu-Schalen. Am besten lädt man die Nachbarn gleich zum Grillfest ein.
  • Außerdem sollte das Immissionsschutzgesetz beachtet werden. Entsteht bei der Nutzung von Holzkohlegrills zu viel Rauch, sind die Grenzwerte schnell überschritten.
  • Durch genug Abstand zu Fassade und Zäunen im Garten wird die Brandgefahr reduziert.
  • Der Umstieg auf einen Gas- oder Elektrogrill kann Qualm und Geruchsentwicklung reduzieren.

Das Grillen im Kleingarten ist laut Grillfürst erlaubt. Lediglich, wenn man einen Grill mauern möchte, sollte man sich informieren, ob eine Genehmigung nötig ist. Feuerschale und Lagerfeuer sind tabu. 

Hier ist es unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse

Beim Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse ist unbedingt auf die Nachbarn zu achten. Gerade, wenn das Fenster der Nachbarwohnung nur wenige Meter entfernt ist, kann es schnell zu Konflikten kommen. Es gilt also, auf Qualm- und Geruchsentwicklung sowie Brandschutz zu achten.

Und: Im Mietvertrag können bestimmte Grillarten auf dem Balkon oder der Terrasse verboten sein – oftmals ist davon das Grillen mit Holzkohle betroffen. Missachtet man das, riskiert man eine Abmahnung oder bekommt direkt die Kündigung.

Wie oft und wie lange auf Balkon oder Terrasse gegrillt werden darf, haben Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden – es zählt also der Einzelfall, wie der RND schreibt. Mehr zu den genauen Urteilen sowie weitere Infos zum Grillen auf dem Balkon finden Sie hier: 5 Tipps für´s Grillen auf dem Balkon.

Hier darf gegrillt werden: Diese Regeln gelten an öffentlichen Plätzen

Öffentliche Grillplätze sind ausgewiesene Orte, an denen das Grillen unter bestimmten Regeln gestattet ist. Von einer kleinen Feuerstelle bis hin zu Schwenkgrills mit Ausstattung – für Grillabende an öffentlichen Plätzen ist unterschiedlich viel Vorbereitung nötig. Oft ist zudem eine Anmeldung erforderlich, auch eine Nutzungsgebühr kann fällig werden.

Man kann auf verschiedene Grillplätze stoßen:

  • Eine einfache Grünfläche, auf der das Grillen erlaubt ist, wirkt zwar nicht besonders luxuriös. Doch wenn man seinen eigenen Grill sowie Ausstattung und Grillgut mitbringt, kann man auch hier einen schönen Grillabend mit Freunden genießen. Das Motto: "Klein, aber fein."
  • Einige Grillplätze bieten eine gemauerte Feuerstelle oder einen Schwenkgrill. Wer den Platz kennt, kann sich besser vorbereiten und ärgert sich nicht über fehlende Ausstattung. Der Grillrost kann hier beispielsweise zum Problem werden. Diese sind an öffentlichen Grillplätzen oft dreckig oder verrostet – oder werden geklaut. Es kann daher sinnvoll sein, seinen eigenen Grillrost mitzubringen.
  • Auf größeren Grillplätzen gibt es gelegentlich sogar eine Grillhütte, gemauerte Grills und überdachte Sitzplätze. Eine Anmeldung ist hier sinnvoll, damit der Grillabend mit Freunden genossen werden kann.

Wichtig bei allen öffentlichen Grillplätzen:

  • Die Regeln der Gemeinde zu kennen, die den Grillplatz verwaltet, verhindert Konflikte.
  • Der Grillplatz sollte sauber hinterlassen werden.
  • Eine Anmeldung kann sinnvoll sein, vor allem in der Saison.

Das Grillen auf nicht ausgewiesenen Flächen ist nicht zu empfehlen. Da es verboten ist, drohen empfindliche Bußgelder, wenn man erwischt wird.

Um die ausgewiesenen Grillplätze in der eigenen Region zu finden, lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Kommunen. Auch Regeln sind dort zu finden, im Zweifel klärt ein Anruf offene Fragen. Einige Grillplätze hat Grillfürst aufgelistet, geordnet nach Bundesländern.

Dann darf nicht gegrillt werden: Das gilt bei Belästigung, Waldbrandgefahr und Co.

Die Missachtung von Regeln kann zu Bußgeldern und anderen Konsequenzen führen. Unter anderem sollte man also Folgendes beachten:

  • Gegrillt werden darf nicht, wenn Nachbarn dadurch belästigt werden – egal ob durch Qualm, Geruch oder Lärm.
  • Die Nachtruhe ist daher einzuhalten – bei Grillparties sollten Gespräche laut RND spätestens ab 22 Uhr nach drinnen verlegt werden.
  • Auch können Kommunen Regeln zum Grillen kurzfristig ändern und Verbote aussprechen. Kurz vor dem geplanten Grillabend sollte man die aktuellen Bestimmungen also noch einmal überprüfen.
  • Besteht zum Beispiel Waldbrandgefahr durch eine Trockenperiode, kann das Grillen über einen längeren Zeitraum – auch auf Privatgrund – verboten werden.