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Bürgergeld
18.03.2024

Ist Bürgergeld eine Sozialleistung?

Ist das Bürgergeld eine Sozialleistung?
Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

Ist Bürgergeld eine Sozialleistung? Oder doch eine Versicherungsleistung? Was Empfänger wissen müssen.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld, es hat das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz IV) abgelöst und wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Seitdem gilt der neue Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende ohne Kinder. Das Bürgergeld steht immer wieder in Kritik, besonders von Seiten der CDU.

Über 5,5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland Bürgergeld. Aber was genau ist Bürgergeld eigentlich? Ist es eine Sozialleistung? Oder eine Versicherungsleistung? Alle Informationen im Überblick.

Bürgergeld: Ist es eine Sozialleistung?

Wie die Website sozialplattform.de erklärt, die von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben wird und Aufklärung über Sozialhilfe bietet, handelt es sich bei Bürgergeld um eine staatliche Sozialleistung zur Sicherung des Existenzminimums. Bürgergeld ist also, anders als beispielsweise das Arbeitslosengeld I, eine Sozialleistung.

Im Gegensatz hierzu ist das Arbeitslosengeld I (ALG I) eine Versicherungsleistung, wie es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit heißt. Das bedeutet, dass alle Menschen in Deutschland, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Verliert man dann seinen Job, hat man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, was aus dieser Arbeitslosenversicherung heraus bezahlt wird. Deshalb handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Bürgergeld kann man auch erhalten, wenn man noch nie gearbeitet hat. Daher ist es eine Sozialleistung.

Bürgergeld: Was ist der Unterschied zwischen vorrangiger und nachrangiger Sozialleistung?

Neben der Unterscheidung zwischen Sozial- und Versicherungsleistung gibt es noch die Unterscheidung zwischen vor- und nachrangiger Sozialleistung. Beim Bürgergeld handelt es sich um eine nachrangige Sozialleistung. Das bedeutet, dass man, bevor man Bürgergeld beantragen kann, eine Reihe von Sozialleistungen zuerst (vorrangig) beantragen muss.

Wenn das Geld aus diesen vorrangigen Sozialleistungen nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann auch eine nachrangige Sozialleistung wie das Bürgergeld beantragt werden. Vorrangige Sozialleistungen sind beispielsweise: