Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Kindergeld: Kindergeld verlängern: Das gilt für Kinder über 18

Kindergeld
28.03.2024

Kindergeld verlängern: Das gilt für Kinder über 18

Auch volljährige Kinder haben teilweise Anspruch auf Kindergeld.
Foto: Andrea Warnecke, picture alliance, dpa (Symbolbild)

Mit der Volljährigkeit erlischt auch der Anspruch auf Kindergeld. Doch in einigen Fällen, kann man auch mit über 18 Jahren noch Kindergeld beziehen. Welche Fälle das sind, lesen Sie in diesem Artikel.

Bis zur Volljährigkeit zahlt die Familienkasse in der Regel das Kindergeld weiter. Doch mit dem 18. Geburtstag ändert sich das. Dann zahlt die Familienkasse nur noch an diejenigen, die in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung sind oder ein Studium absolvieren. Aber auch arbeitssuchende Kinder können weiter Kindergeld beziehen.

Damit die Familienkasse auch nach dem 18. Geburtstag noch weiter Kindergeld zahlt, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser heißt "Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes" und kann auf der Website des Arbeitsamts heruntergeladen werden.

Wann bekommt man mit über 18 Jahren noch Kindergeld?

Ist das Kind 18 Jahre alt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Familienkasse weiter Kindergeld zahlt.

Das ist unter anderem der Fall, wenn das Kind

  • zum ersten Mal eine schulische oder Berufsausbildung beziehungsweise ein Studium absolviert,
  • eine zweite Ausbildung macht und dabei maximal 20 Wochenstunden arbeitet,
  • sich in der Übergangszeit zwischen Schulabschluss und Studium oder Ausbildung befindet (maximal jedoch vier Monate),
  • in der Übergangszeit ein Praktikum absolviert, das auf den angestrebten Beruf vorbereitet,
  • in der Übergangszeit einen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ oder Bundes-Freiwilligendienst) leistet oder
  • keinen Ausbildungsplatz hat oder arbeitslos ist und als ausbildungsplatz- beziehungsweise arbeitssuchend gemeldet ist. Wenn das Kind arbeitslos ist, ist jedoch auch Voraussetzung, dass es jünger als 21 Jahre ist. Mit dem 21. Geburtstag erlischt in diesem Fall der Anspruch auf Kindergeld. Zudem müssen Nachweise erbracht werden, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz bemüht. Ist dies nicht der Fall, gibt es kein Kindergeld.

Für volljährige Kinder mit Behinderung gelten gesonderte Voraussetzungen.

Übrigens: Derzeit wird eine Kindergrundsicherung diskutiert. Diese soll das Kindergeld ablösen.

Wie lange bekommt man Kindergeld über 18?

Egal ob noch ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert wird: Mit dem 25. Geburtstag entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Somit gibt es ab dem Tag auch keine Überweisungen mehr von der Familienkasse.

Übrigens: Wann die Familienkasse das Kindergeld überweist, hängt von der Kindergeld-Nummer ab. Mit dem Kinderfreibetrag lässt sich außerdem noch Geld bei der Steuer sparen.