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Reisen
23.11.2022

Koffer weg: Was Fluggäste tun können und welche Rechte sie haben

Jedes Jahr werden weltweit Millionen Koffer verbummelt. Immerhin: Die allermeisten tauchen wieder auf.
Foto: Christin Klose, dpa-tmn

Verlorenes Gepäck, ausgefallene Flüge: Bei den Fluggesellschaften geht es derzeit drunter und drüber. Ob Ersatz, Entschädigung oder Erstattung – Welche Rechte man hat, wenn das Gepäck verschwunden oder beschädigt ist.

An vielen Flughäfen in Deutschland herrscht Chaos wegen Streiks und fehlendem Personal. Das wirkt sich auch auf den Gepäcktransport aus. Doch welche Rechte habe ich, wenn mein Gepäck verschwunden, verspätet oder beschädigt ist? Fragen und Antworten.

Fluggast-Rechte: Gepäck verspätet

Man selbst ist schon am sonnigen Urlaubsziel angekommen, das Gepäck hängt aber noch im verregneten Deutschland fest. Wenn durch verspätetes Gepäck Schaden entsteht, dann muss ihn die Fluggesellschaft ersetzen. Wichtig dabei: Die Verspätung muss bei der Luftbeförderung eingetreten sein. Sprich innerhalb des Zeitraums, in dem sich das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft befindet. Diese haftet nur dann nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden. Als zumutbar gilt zum Beispiel nicht, wenn der Pilot krank geworden ist. Wird es aber etwa bei der Zollkontrolle beschädigt, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.

Koffer weg oder Gepäck beschädigt: was tun?

Ist das Gepäckstück nicht mehr auffindbar oder wurde beschädigt, haftet die Fluggesellschaft dafür. Der Zeitraum, in dem sich das Gepäck in der Obhut der Fluggesellschaft befindet, beginnt mit dem Wiegen bei der Gepäckaufgabe am Abfertigungsschalter und endet mit der Wegnahme des Koffers vom Gepäckband.

Video: SAT.1

Dabei sind auch Schäden durch Diebstahl, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen relevant. Die Haftung für aufgegebenes Gepäck entfällt, wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass der Schaden durch das Reisegepäck oder auf das Material zurückzuführen ist (etwa bei zerbrechlichen Gegenständen). Dabei kann auch ein Mitverschulden des Reisenden beachtet werden, etwa wenn es unsachgemäß verpackt wurde.

Handgepäck beschädigt oder verloren: zahlt Fluggesellschaft Entschädigung?

Bei Reisegepäck, das nicht aufgegeben wird (sprich: Handgepäck) sieht die Sache etwas anders aus: Die Fluggesellschaft haftet nur dann, wenn die Beschädigung oder der Verlust auf ein vorwerfbares Verhalten des Bordpersonals zurückzuführen ist. Es ist also verschuldensabhängig; im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck, wo die Entschädigung verschuldungsunabhängig fällig ist. Das zu beweisen ist allerdings schwer, deshalb hier besser selbst ein Auge darauf werfen, dass das Handgepäck heil am Zielort ankommt. Wertvolle oder zerbrechliche Gegenstände also besser doppelt gut einpacken.

Gepäck verspätet oder verloren: Wie hoch ist Anspruch auf Schadensersatz?

Besteht der Anspruch, muss die Fluggesellschaft für anfallende Kosten wie den notwendigen Kauf von Ersatzkleidung und Toilettenartikeln tragen. Pro Passagier liegt der maximale Ersatzanspruch bei knapp 1.500 Euro (Stand 16.9.2021) – also unabhängig davon, wie viele Gepäckstücke ein Fluggast mitgeführt hat.

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Was notwendig und angemessen ist, hängt von der Art der Reise ab. Backpacker haben andere Ansprüche als Gäste einer Luxus-Kreuzfahrt. Außerdem hängt es von der Dauer ab, die überbrückt werden muss. Meist ist unklar, ob das Gepäck verspätet oder ganz verschwunden ist und wann es nachgeschickt wird. Dabei sind Geschädigte verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Der tatsächlich entstandene Schaden muss durch Belege nachgewiesen werden, deshalb Rechnungen und Quittungen immer gut aufheben.

Ersetzt wird letztendlich nämlich nur der Wert, den die verlorene oder beschädigte Sache zum Zeitpunkt der Reise noch hatte und auch nur die Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang mit Beschädigung, Verlust und Verspätung stehen.

Geregelt ist das im Montrealer Übereinkommen (MÜ), das die Haftung im internationalen Luftverkehr festlegt. Das MÜ gilt zwingend. Fluggesellschaften können es also nicht durch ihre Beförderungsbedingungen umgehen.

Schadensersatz für Gepäck: Was kann ich vor Ort tun?

Ist das Gepäck nicht angekommen, ist die Panik erst einmal groß – obwohl man nicht viel mehr tun kann als Warten. Bei Beschädigung kann der Schaden direkt am Flughafen gemeldet werden, etwa an einem "Lost and Found"-Schalter oder bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter. Dabei sollten die verursachten Schäden genau beschrieben und am besten auch per Foto dokumentiert werden.

Reisepreisminderung bei Pauschalreise: Wer muss entschädigen?

Bei Pauschalreisen sollte der entstandene Schaden immer auch dem Reiseveranstalter gemeldet werden, und zwar schnellstmöglich. Denn: Ist der Flug Teil einer Reise, haftet der Reiseanbieter. Der muss nämlich laut Gesetz dafür sorgen, dass die Reise genau so abläuft, wie zugesichert wurde. Das steht in §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Verspätet sich das Gepäck oder ist es verloren oder beschädigt, liegt ein Reisemangel vor, der den Wert der Reise mindert – und damit nach § 651m BGB zu einer Minderung des Reisepreises führen kann. Dabei wird in der Regel für jeden Tag ohne Gepäck anteilsmäßig ein Teil des Reisepreises zurückerstattet. Gerichte haben bei Gepäckverlust oder -verspätung den Reisenden 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zugesprochen.

Zusätzlich muss der Reiseveranstalter eine Entschädigung zahlen, etwa für Beschaffung von Ersatz.

Video: dpa

Schadensanzeige bei Fluggesellschaft: Wo und wann muss der Schaden gemeldet werden?

Ist ein Schaden entstanden, sollte der so schnell wie möglich gemeldet werden – am besten schriftlich. Bei aufgegebenem Reisegepäck muss eine Beschädigung innerhalb von sieben Tagen gemeldet werden. Ist das Gepäck verspätet, gilt eine Frist von 21 Tagen ab dem Tag, an dem das Reisegepäck angekommen ist.

Der Schaden kann auch direkt am Flughafen am Schalter der Fluggesellschaft gemeldet werden.

Eine Klage auf Schadenersatz kann nur innerhalb von zwei Jahren erhoben werden. Anschließend gibt es keinen Anspruch mehr darauf (Art. 35 MÜ).

Wie auch immer der Schaden gemeldet wird: Immer alle Flugunterlagen wie Bordkarte und Gepäckschein sorgfältig aufbewahren!

Übrigens: Auch bei Bus, Bahn oder Schiff gibt es Entschädigung fürs Gepäck.

Verlorenes und verspätetes Gepäck: Tipps fürs Kofferpacken

Je mehr Menschen fliegen, desto mehr Gepäck geht natürlich auch verloren. Wertvolle Gegenstände wie beispielsweise Schmuck, Bargeld oder andere Kostbarkeiten deshalb besser im Handgepäck mit sich tragen – wenn es Größe und Gewicht zulassen. Reisende, die wertvolle Gegenstände im Reisegepäck aufgeben, statt sie persönlich mitzuführen, können im Verlustfall ein Mitverschulden in Höhe von 100 Prozent angelastet werden.

Außerdem rät es sich, im Handgepäck auch etwas Wechselkleidung wie Unterwäsche und T-Shirts mitzuführen – so lässt sich zumindest der erste Tag ohne Koffer schon einmal überbrücken. Fliegen mehrere Personen ist es schlau, das Gepäck aller Personen auf alle Koffer auszuteilen. Geht nur ein Koffer verloren, steht nicht eine Person ganz nackt da.

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