Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Pflege: Pflegebedürftig: Kann man trotz Pflegegrad studieren?

Pflege
07.05.2024

Pflegebedürftig: Kann man trotz Pflegegrad studieren?

Studieren mit Pflegegrad: Universitäten müssen dafür Sorgen, dass Menschen mit Behinderung während des Studiums nicht benachteiligt werden.
Foto: Thomas Frey, dpa (Symbolbild)

Wer pflegebedürftig ist, braucht oftmals spezielle Unterstützung im Alltag. Doch kann man damit eigentlich studieren gehen?

Laut dem Online-Gesundheitsportal gesund.bund.de sind über 20 Prozent der Menschen, die Unterstützung durch die Pflegeversicherung erhalten, sind noch nicht im Rentenalter. In den meisten Fällen sei der Grund für die Pflegedürftigkeit eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung. Doch kann man trotz eines Pflegegrads studieren? Die Antwort darauf lesen in diesem Text.

Pflegegrad und Studium: Kann man mit Behinderung studieren?

Auf diese Frage gibt es eine einfache und klare Antwort: ja. Wie das Online-Magazin familienratgeber.de schreibt, müssen Universitäten dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung während des Studiums nicht benachteiligt werden — und möglichst ohne fremde Hilfe studieren können.

Laut dem Online-Gesundheitsportal gesund.bund.de haben Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einen Anspruch auf inklusive Bildung und Arbeit: „Also gemeinsam mit Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen zu lernen und zu studieren sowie einen Beruf auf dem ersten Arbeitsmarkt auszuüben.“

„Doch Studierende mit Behinderung werden durch Barrieren im Studium noch immer benachteiligt“, schreibt familienratgeber.de weiter. So fehlen oft Fahrstühle oder es gibt keine Skripte zu Vorlesungen. Deswegen empfiehlt das Portal, dass sich Studierende mit Behinderung vor dem Studium über Barrierefreiheit und Nachteilsausgleiche informieren sollten.

Übrigens: Wenn man Angehörige pflegt, bekommt man dafür unter Umständen Geld.

Studium mit Behinderung: Was sind Nachteilsausgleiche?

Laut familienratgeber.de verzichten viele Studierende mit Behinderung darauf, sich über Nachteilsausgleiche zu informieren — und zwar aus Angst vor Diskriminierung. Dabei sind Nachteilsausgleiche keine Vergünstigungen. Sie machen das Studium für Menschen mit Behinderung nicht einfacher, sondern stellen Chancengleichheit her. Das Deutsche Studierendenwerk schreibt dazu. „Sie kompensieren individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachtei­ligungen. Dafür müssen sie erforderlich und angemessen sein.“

Mögliche Nachteilsausgleiche sind laut dem Studierendenwerk etwa:

  • Individueller Studienplan und Verlängerung von Abschlussfristen
  • Bevorzugte Zulassung zu teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen
  • Modifikationen von Anwesenheitspflichten
  • Verlegungen von Lehrveranstaltungen und Anschaffung notwendiger Ausstattungen

Wichtig: Wie das Studierendenwerk erklärt, müssen Nachteilsausgleiche immer individuell und situationsbezogen verabredet werden. „Der Einzelfall ist entscheidend.“

Studium mit Pflegegrad: Wie barrierefrei ist die Universität?

Familienratgeber.de empfiehlt Studierenden mit Behinderung, sich vor dem Studium über die Barrierefreiheit der Universität zu informieren und veröffentlicht dazu eine Check-Liste. Darauf stehen unter anderem folgende Punkte:

  • Wie komme ich zur Universität? Gibt es barrierefreie Busse oder Bahnen?
  • Brauche ich eine Assistenz fürs Studium?
  • Komme ich in Seminarräume, zu Vorlesungen?
  • Kann ich Geräte nutzen?
  • Gibt es barrierefreie Informationen?

Gut zu wissen: Seit Januar 2024 hat sich in der Pflege einiges geändert. So gelten jetzt für einige Pflegeleistungen etwa höhere Beträge.

Studium mit Pflegegrad: Gibt es finanzielle Unterstützung?

Laut der Bundesagentur für Arbeit kann man BAföG beantragen, um seinen Lebensunterhalt während seines Studiums zu finanzieren. Voraussetzung: Man erfüllt die Bedingungen dafür. Allerdings werden beim BAföG keine Mehrausgaben berücksichtigt, wie sie Menschen mit Behinderung oft haben.

Deswegen gibt es für Menschen mit Behinderung noch verschiedene andere Leistungen. Als Beispiele nennt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem:

  • Hilfen für das Studium werden über die Eingliederungshilfe der Sozialämter bezahlt.
  • Geld für Mehrausgaben im Alltag kann man über die Grundsicherung bekommen.
  • Kindergeld wird unter Umständen länger ausgezahlt.
  • Und von Von vielen Gebühren und Beiträgen rund um das Studium kannst man sich unter Umständen befreien lassen oder weniger zahlen.

Wie man das alles beantragt, ist für Laien oft gar nicht so verständlich. Deswegen empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit, sich dazu beraten zu lassen.

Studium mit Pflegegrad: Wo gibt es Beratung für Studierende mit Behinderung?

Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten können sich bei vielen Stellen zum Studium beraten lassen. Dazu zählen laut gesund.bund.de etwa:

Übrigens: Die Pflege zu Hause ist mit Kosten und Mühen verbunden. Doch der Staat gewährt Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen diverse Zuschüsse.