Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Pflege: Pflege: Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Pflege
16.04.2024

Pflege: Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?

Wer einen Schwerbehindertenausweis haben möchte oder braucht, muss einen Antrag stellen.
Foto: Andrea Warnecke, dpa-tmn (Symbolbild)

Wer schwerbehindert ist, kann sich einen entsprechenden Ausweis ausstellen lassen. Wie das funktioniert, lesen Sie in diesem Artikel.

Wer schwerbehindert ist, kann in Deutschland einen entsprechenden Nachweis beantragen - den Schwerbehindertenausweis. Dieser räumt den betroffenen Personen gewisse Freiheiten ein, wie beispielsweise einen gesonderten Kündigungsschutz.

"Als Behinderung wird jede körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung bezeichnet, die dauerhaft beziehungsweise länger als sechs Monate zu Einschränkungen und damit zu sozialen Beeinträchtigungen führt", heißt es dazu auf der Website des baden-württembergischen Sozialministeriums, "dabei ist unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder seit Geburt besteht."

Doch wie wird ein solcher Ausweis beantragt?

Schwerbehindertenausweis beantragen: Gespräch mit dem Hausarzt oder Hausärztin

Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen Schwerbehindertenausweis zu holen, sollte zuerst mit seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin darüber sprechen. Denn diese können feststellen, ob dieser überhaupt für die Person in Frage kommt.

Zudem helfen die Mediziner auch bei den benötigten Nachweisen und Attesten, schreibt einfach-teilhaben.de. Das Portal weist zudem daraufhin, dass der Hausarzt oder die Hausärztin für den Antrag von der Schweigepflicht befreit werden muss. Dies muss schriftlich erfolgen.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Wichtige Dokumente zusammentragen

Das Versorgungsamt braucht für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis einige Unterlagen. Denn auf Basis derer wird dann über den Antrag entschieden.

Hierzu schreibt einfach-teilhaben.de: "In den Antrag gehört alles, was Sie im Alltag behindert: Das kann bei einem gehbehinderten Menschen auch eine Sehschwäche sein. Reichen Sie daher nicht nur Dokumente zu Ihrer Hauptbehinderung ein."

Zu den Unterlagen gehören unter anderem Befunde, Gutachten und Atteste, aber auch Anerkennungsbescheide von Arbeitsunfällen oder ähnlichen. Wer sich unsicher ist, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, kann beim zuständigen Versorgungsamt nachfragen.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Antrag mit Hausarzt oder Hausärztin ausfüllen und abgeben

Außerdem muss für einen Schwerbehindertenausweis auch der entsprechende Antrag ausgefüllt werden. Diesen bekommen Sie auf den Websites des jeweiligen Versorgungsamts oder vor Ort.

In manchen Fällen hilft auch der Hausarzt oder die Hausärztin beim Ausfüllen. Fragen Sie dazu einfach bei Ihrem zuständigen Mediziner nach.

Übrigen: Die Pflegeversicherung übernimmt unter Umständen die Kosten, wenn Pflegebedürftige verreisen und Urlaub machen, ob mit oder ohne ihre pflegenden Angehörigen. Mit der Pflegereform 2024 soll sich ab kommendem Jahr übrigens auch einiges ändern.