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Ratgeber
28.04.2024

Bürgergeld: Diese Schulden muss das Jobcenter zahlen

Mietschulden sind besonders für Bürgergeld-Bezieher eine große finanzielle Bürde.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Wer Bürgergeld bezieht hat keine Möglichkeit, Schulden zu begleichen. Was passiert, wenn Mietschulden drohen, zur Wohnungslosigkeit zu führen?

Für Bezieher des Anfang 2023 eingeführten Bürgergeldes reichen die 502 Euro monatlicher Regelsatz normalerweise gerade so zum Überleben aus. Zum Schulden begleichen reicht das Geld nie aus. Besonders bei Mietschulden kann das gefährlich werden. Denn wenn Mietschulden über längere Zeit nicht beglichen werden, kann das dazu führen, dass einem die Wohnung gekündigt wird und man vielleicht wohnungslos wird.

Was kann in so einer Situation getan werden? Ist das Jobcenter verpflichtet, die Mietschulden zu übernehmen, wenn Wohnungslosigkeit droht? Muss man dafür einen Antrag stellen? Alle Informationen dazu im Überblick.

Mietschulden als Bürgergeld-Bezieher: Das Jobcenter muss helfen

Wie der Verein Bürgergeld erklärt, ist das Jobcenter verpflichtet, Mietschulden in Form eines Darlehens zu zahlen. Das beschloss das Bundessozialgericht in einem Urteil im Jahr 2022. Geklagt hatte eine Frau, die Bürgergeld (damals noch Hartz IV) bezog und deren Antrag auf ein Darlehen zum Begleichen ihrer Mietschulden vom Jobcenter abgelehnt wurde.

Das Urteil besagt auch, dass keine Wohnungslosigkeit drohen muss, damit das Darlehen gewährt werden muss. Außerdem ist kein förmlicher Antrag auf Darlehensgewährung nötig, wie das Bundessozialgericht beschloss. Damit das Jobcenter ein Darlehen gewähren muss, reicht es aus, dass der Bürgergeld-Bezieher das Jobcenter über seine drohende Wohnungskündigung informiert.

Darlehen an Bürgergeld-Bezieher: Private Darlehen schließen Darlehen vom Jobcenter nicht aus

Ebenfalls wichtig ist die im Urteil festgeschriebene Entscheidung, dass private Darlehen von Freunden oder Familie den Darlehensanspruch gegenüber dem Jobcenter nicht ausschließen. Das war der Fall der Frau, über den das Gericht urteilte. Das Jobcenter hatte ein Darlehen nicht für nötig gehalten, nachdem die Bürgergeld-Bezieherin bereits ein Darlehen von einer Bekannten erhalten hatte.

Laut dem Urteil des Bundessozialgerichts gibt es nur zwei Voraussetzungen für eine Gewährung eines Darlehens durch das Jobcenter:

  • Das Jobcenter wusste von der Notlage (Mietschulden, Kündigungsandrohung)
  • Das Jobcenter hatte vor der Auszahlung des privaten Darlehens Zeit, über den Antrag auf ein Jobcenter-Darlehen zu entscheiden

Wie so oft ist es in diesem Fall wichtig, dass Bürgergeld-Bezieher wissen, welche Kosten Jobcenter übernehmen und welche nicht. Ein ähnlicher Fall sind Stromkosten, die teilweise vom Jobcenter übernommen werden.