Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Arbeitslosigkeit: Lässt sich das Referendariat nur mit Bürgergeld stemmen?

Arbeitslosigkeit
15.04.2024

Lässt sich das Referendariat nur mit Bürgergeld stemmen?

Während der Schulzeit ist alles gut, doch in den Sommerferien bangen Referendare um ihre Existenz.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

In vielen Bundesländern müssen sich Referendare zur Sommerzeit arbeitslos melden. Und die Länder tun trotz Lehrermangel nichts dagegen. Für Gewerkschaften unverständlich.

Die meisten Schüler und Lehrer freuen sich eigentlich auf ihn: Den Beginn der Sommerferien. Für eine Berufsgruppe geht damit allerdings die schwerste Zeit des Jahres los: Viele Referendare müssen sich während der sechswöchigen Sommerferien arbeitslos melden und Bürgergeld beantragen. Laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft geht es alleine in Baden-Württemberg über 5000 Referendaren so. Und das, obwohl die meisten von ihnen im September wieder in voll besetzten Klassenzimmern stehen.

Sind Lehrer über die Sommerferien arbeitslos?

Die Anstellungsverhältnissen der Referendare sowie voll ausgebildeter Lehrer ist Ländersache. Ob der Vertrag eines Referendars mit dem letzten Tag des Schuljahres endet und er sich dann arbeitslos melden muss, ist also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, so die Informationen der GEW.

Weil diese Situation auch angesichts des Lehrkräftemangels nicht tragbar ist, fordern Verbände und Gewerkschaften wie die GEW, "dass die Sommerferien wie bei allen anderen Lehrkräften bezahlt werden." Der Präsident des Lehrerverbandes Stefan Düll sagte im Gespräch mit dem SWR außerdem: "Wer an Werktagen und Wochenenden für ein Bundesland gearbeitet hat, ihm und seinen Kindern gedient hat, der hat die Bezahlung der Sommerferien verdient."

Was macht Baden-Württemberg gegen den Lehrkräftemangel?

Dass das Land Baden-Württemberg ebenso wie andere Bundesländer dringend Lehrkräfte braucht, sieht man auch daran, dass es aktuell zwei Kampagnen gibt, die den Lehrerberuf attraktiv darstellen sollen. So wirbt das Wissenschaftsministerium mit dem Hashtag #lieberlehramt und das Kultusministerium wirbt unter anderem mit dem Satz "Lust auf Veränderung? Dann werde Lehrer*in" auf Plakaten und sorgte mit weiteren Slogans auch bereits für Verärgerung.

Dass aber Referendare nicht vollumfänglich bezahlt werden, dürfte dem Lehrkräftemangel nicht gerade entgegenwirken, zumal es das Land laut Berechnungen der GEW Baden-Württemberg nur rund zehn Millionen Euro kosten würde, die Referendare in den Sommerferien weiterzubezahlen. Das mache weniger als ein Tausendstel des Kultushaushalts aus.