Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Vorsorge: Sicher sein: Die eigene Bestattung planen

Vorsorge
29.03.2024

Sicher sein: Die eigene Bestattung planen

Wer rund um den eigenen Tod Vorsorge treffen möchte, kann dafür einiges tun. Beispielsweise festlegen, wie und wo man begraben werden möchte.
2 Bilder
Wer rund um den eigenen Tod Vorsorge treffen möchte, kann dafür einiges tun. Beispielsweise festlegen, wie und wo man begraben werden möchte.
Foto: Robert Günther/dpa-tmn, dpa

Nichts ist so sicher wie der Tod - aber drumherum gibt es viele Fragen. Etwa die, wie man sicherstellen kann, dass man tatsächlich so beigesetzt wird, wie es den eigenen Wünschen entspricht.

Darüber dass wir sterben, haben wir keine Kontrolle. Wer aber rund um den eigenen Tod Vorsorge treffen möchte, kann dafür einiges tun. Beispielsweise festlegen, wie und wo man begraben werden möchte - und wer dabei sein soll. Es gibt aber noch mehr zu überlegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum sollte man seine eigene Bestattung planen?

Zum einen kann eine gute Planung dabei helfen, sich erst einmal über seine persönlichen Wünsche klar zu werden. Hat man sie dann entsprechend definiert, stellt man sicher, dass die Bestattung auch nach den eigenen Vorstellungen gestaltet wird. 

Zum anderen kann es für Angehörige eine große Hilfe sein, wenn man solche Entscheidungen im Voraus trifft. Sie müssen sonst in der Trauerphase zusätzliche Belastungen durch Entscheidungen und Formalitäten bewältigen, heißt es vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB). Und es gehört zur Planung der eigenen Bestattung auch, die Finanzierung zu regeln. 

Was gehört alles zur Bestattung?

Eng gefasst: die Organisation und Durchführung einer Bestattung. Unter anderem gehören dazu die Überführung, Waren wie Sarg, Urne und Dekoration. Außerdem: Formalitäten und Gebühren. Viele Menschen wünschen sich auch eine Trauerfeier und haben bestimmte Vorstellungen davon, wo und wie sie bestattet werden möchten, ob es Musik geben soll, wer reden darf und wie ein Grabmal aussehen soll. 

Welche Bestattungsarten gibt es?

In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang, der vorschreibt, dass eine Beerdigung außerhalb eines Friedhofsgeländes nicht zulässig ist. Ausnahmen sind die Seebestattung oder die Naturbestattung in einem Wald. Die gängigsten Bestattungsarten sind die Erdbestattung, bei der der Verstorbene in einem Sarg begraben wird, und die Feuerbestattung, bei der der Körper eingeäschert wird.

Wie kann man seine Bestattungswünsche festhalten?

Bestattungswünsche kann man zu Lebzeiten mündlich in einem Gespräch mit einem Vertrauten ansprechen - ob es dann so geschieht, ist damit nicht gewährleistet. Sicherer ist daher die Schriftform. Für eine Bestattungsverfügung gibt es allerdings keine vorgeschriebene Form. Man kann sie etwa einer Patientenverfügung oder in einer Vorsorgevollmacht notieren. Wer sichergehen möchte, kann eine Bestattungsverfügung auch bei einem Notar hinterlegen. Auch ein Bestattungsunternehmen kann helfen, die Wünsche nachvollziehbar und juristisch bindend zu dokumentieren.

Wichtig: In einem Testament sollte man seine Bestattungswünsche nicht festhalten, da dieses in der Regel frühestens drei Wochen nach der Bestattung eröffnet wird. 

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Eine Möglichkeit, die eigene Bestattung zu regeln und dafür Vorsorge zu treffen, ist ein Bestattungsvorsorgevertrag. Er wird mit einem Bestattungsunternehmen geschlossen und regelt alle Details der Bestattung vorab. Dies kann die Art der Bestattung, den Ort der Beisetzung und die Gestaltung der Trauerfeier umfassen. Auch die Bezahlung in Form einer finanziellen Vorsorge ist darin enthalten. 

Kann man die Bestattung bereits finanziell absichern?

Die Kosten für eine Bestattung können sehr stark variieren, denn es gibt für Bestattungsleistungen keine gesetzliche Gebührenordnung. Das Bestattungsunternehmen kann also die Preise frei bestimmen. Abhängig von Bestattungs- und Grabart sowie weiteren Wünschen an Umsetzung und Qualität können sie mehrere tausend Euro betragen. Der BDB rät, für eine durchschnittliche Bestattung rund 5000 Euro als Grundlage zu schaffen. 

Wer einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließt, regelt mit dem Bestatter auch die Finanzierung der Bestattungswünsche. Zur Finanzierung der Bestattungskosten bietet sich laut BDB entweder eine Versicherung in Raten an oder man hinterlegt die Summe als zweckgebundene Einlage.

Wer stattdessen eine Sterbegeldversicherung abschließen möchte, sollte mehrere Angebote gründlich prüfen, rät die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Welche Rolle spielen Angehörige bei der Planung?

Obwohl es um die eigenen Wünsche geht, sollte man die Angehörigen oder andere Vertrauenspersonen in den Planungsprozess einbeziehen. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Wünsche umgesetzt werden können. Außerdem ist es eine Gelegenheit, über Wünsche und Erwartungen zu sprechen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen. 

Wichtig ist, diese dann entsprechend zu dokumentieren und zugänglich zu machen, etwa in einem Ordner, der alle Dokumente rund um das Lebensende enthält. Hier bietet es sich an, einen (oder in Reihenfolge mehrere) Totenfürsorgeberechtigte zu benennen. Der kann dann im Rahmen des Totenfürsorgerechts dafür sorgen, dass die Wünsche eines Verstorbenen zum Umgang mit seinen sterblichen Überresten umgesetzt werden.

Hat man nachvollziehbar geregelt, wie, wo und auf welche Weise man bestattet werden möchten, ist das für die Totenfürsorgeberechtigten nach dem Tod bindend, so die Verbraucherzentrale Brandenburg. Hat man niemanden bestimmt, regelt die Bestattungspflicht je nach Bundesland, wer für die Organisation und die Kosten einer Bestattung verantwortlich ist. In den meisten Fällen sind das die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, in der Regel Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und Geschwister, oder gesetzliche Erben.

Wenn man einen Bestattungsvertrag mit einem Unternehmen hat, handelt es sich um einen Werkvertrag. Die Totenfürsorgeberechtigten können dann bei Mängeln wie beispielsweise die Verwendung des falschen Sargmaterials oder der falschen Trauermusik Gewährleistungsansprüche geltend machen. 

Und: Sollte sich vor der Beisetzung abzeichnen, dass der Bestatter wichtige Absprachen nicht einhält, können sie den Vertrag laut Verbraucherzentrale Brandenburg auch kündigen und ein neues Unternehmen suchen.

Gibt es gesetzliche Vorgaben, die man beachten muss?

Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben bezüglich der Bestattung. Dazu gehören Fristen für die Beisetzung, Vorschriften für die Aufbewahrung und den Transport des Verstorbenen sowie mögliche Beschränkungen für Bestattungsarten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz. Daher sollte man sich bei einem Bestattungsunternehmen oder der Kommune nach den geltenden Vorschriften erkundigen.

Wo finde ich Hilfe und Informationen?

Im Internet gibt es viele Anbieter, auch Start-ups, die von Versicherung und Finanzierung bis zum Begräbnis Dienstleistungen offerieren. Bevor man sich jedoch für etwas entscheidet, sollte man sich umfassend informieren. Bei Verbraucherzentralen, bei Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur oder bei verschiedenen Unternehmen. 

Der Bundesverband Deutscher Bestatter hat einen interaktiven Bestattungsplaner auf seiner Webseite (https://www.bestatter.de/bestattungsplaner). Und auch Rechtsberater wie Anwälte oder Notare können hilfreich sein. Gerade wenn es um die Dokumente geht, die erforderlich sind, damit alles nach den eigenen Wünschen läuft. Bei Finanzierungsfragen helfen sogenannte Generationenberater. Wer einen Rundum-Service wünscht, für den bieten seriöse Fachinstitute auch alles aus einer Hand an.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.