Auf den Spuren einer Zahnlücke
Es muss wild zugegangen sein im Juni dieses Jahres bei einem Fest im nördlichen Landkreis. Eine junge Frau war bei einer Rangelei zu Boden gegangen, einem 20-Jährigen fehlte etwas später ein Zahn.
Mit diesem Fall beschäftigte sich gestern das Günzburger Amtsgericht. Zwei Männer im Alter von 21 und 29 Jahren sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie sollen den 20-Jährigen laut Anklageschrift absichtlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Wer aber letztendlich für den Zahnverlust des 20-Jährigen verantwortlich war, ließ sich zunächst nicht einwandfrei klären.
Die Freundin des 29-Jährigen soll an dem Abend bei einer Rangelei von dem 20-Jährigen zu Boden geschlagen worden sein. Das habe jedenfalls die 18-Jährige ihrem Freund erzählt. Und dieser wollte den Mann zur Rede stellen, wie er aussagte. Ihm sei dann die Sicherung durchgebrannt und er habe dem 20-Jährigen eine Ohrfeige gegeben. Mehr nicht, sagte der Angeklagte.
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