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Bestattungskultur
09.06.2016

Die Gebühren auf dem Ichenhauser Friedhof steigen kräftig

Die Stadt erlässt nach elf Jahren eine neue Satzung

Die Friedhöfe bleiben ein Zuschussgeschäft – auch wenn die Stadt Ichenhausen jetzt die Gebühren erhöht. Neu ist, dass Grabgebühren nicht mehr für 20 Jahre im Voraus, sondern jährlich berechnet werden. „Multipliziert mit 20 sind sie deutlich höher“ als bisher, sagte Bürgermeister Robert Strobel. Ein Beispiel: Aufs Jahr umgerechnet hat ein einstelliges Grab bisher 18 Euro gekostet, nach der neuen Satzung sind jährlich 37,50 Euro fällig. Das macht bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren 360 Euro nach der alten Satzung und 750 Euro nach der neuen Gebührensatzung, eine Steigerung um über 100 Prozent also.

Trotzdem wird die Stadt Ichenhausen mit den Friedhofsgebühren nicht reich, sie will lediglich das Defizit etwas verkleinern, das das Bestattungswesen jährlich einbringt. Bisher lag der Kostendeckungsgrad „leider nur bei rund einem Drittel“, sagte Bürgermeister Strobel, „wir mussten anpassen“. Das sahen auch die Stadträte so, die wie vom Hauptausschuss empfohlen, der neuen Gebührensatzung einhellig zugestimmt haben. Die Erhöhung sei „gerechtfertigt“, sagte Stefan Riederle. Reinhold Lindner bat darum, mit der nächsten Gebührenerhöhung nicht mehr so lange zu warten. Seine Devise: lieber öfter, aber moderat.

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