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  3. Gemeinderat: Eine Lärmschutzwand in Hafenhofen?

Gemeinderat
15.04.2017

Eine Lärmschutzwand in Hafenhofen?

Erfordert der Bebauungsplan Kohlstattäcker II im Ortsteil Hafenhofen eine Lärmschutzwand? Auch in Bezug auf die Erschließung sollen Alternativen geprüft werden.
Foto: Peter Wieser

Beim Bebauungsplan Kohlstattäcker II muss noch einiges geprüft werden

Im Haldenwanger Gemeinderat ist der Entwurf des Bebauungsplans Kohlstattäcker II in Hafenhofen mit rund 1,2 Hektar Wohnbaufläche vorgestellt worden. Vorgesehen sind darin zwei Bauzeilen, mittig erschlossen, und im Bogenschluss an die bestehende Wohnbebauung angebunden. Eine sechs Meter breite Straße, zwischen den beiden Zeilen, soll auch bei parkenden Fahrzeugen ausreichend Spielraum bieten.

Jedoch: Die im östlichen Bereich verlaufende Kreisstraße erfordere Maßnahmen in Bezug auf den Lärmschutz, wie Daniela Saloustros vom Ingenieurbüro Kling Consult, erläuterte. Denkbar wäre eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von etwa 2,7 Metern. Die Ergebnisse der Messungen stammten aus einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2010, so Saloustros. Gemeinderätin Sonja Foag – sie wohne im angrenzenden Wohngebiet – sah dort allerdings, was die Kreisstraße betrifft, weder Lärm noch großes Verkehrsaufkommen. Man könne nicht aufgrund einer Statistik den Anwohnern eine 2,7 Meter hohe Wand zumuten, so Foag. Ähnlich sah es Tobias Helferich: „Es gibt keine Daten für Hafenhofen.“ Was Dieter Reitenauer nicht gefiel, war der Vorschlag zur Anbindung der beiden Bauzeilen. Er hielt einen von Westen kommenden Wendehammer für sinnvoller und kostengünstiger, zumal die Kanalanschlüsse aufgrund des nach Osten abfallenden Geländes nicht einfach zu realisieren seien und zusätzliche Kosten verursachten. Auch der entlang der Kreisstraße verlaufende Radweg müsse auf eine gewisse Länge angeglichen beziehungsweise angehoben werden. „Es wird alles immer noch teurer. Am Schluss sagt jeder, warum kosten die Bauplätze so viel“, so Reitenauer. Zunächst sollen die Kosten und Möglichkeiten, unter anderem die für einen Wendehammer und für die Kanalisation, ermittelt werden. Inwieweit eine Lärmschutzwand nötig ist, soll gegebenenfalls durch ein Gutachterbüro geklärt werden.

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