Firmen können kommen
Areal Pro: Weiterer Bebauungsplan
Ob auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände ein Gas- oder ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk gebaut wird, ist letztlich noch nicht entschieden. Die planerischen Voraussetzungen für einen Bau sind inzwischen aber gegeben. Denn einstimmig haben die Mitglieder des Zweckverbandes Areal Pro bei ihrer jüngsten Sitzung den entsprechenden Bebauungsplan beschlossen.
Ebenfalls einstimmig wurde der Bebauungsplan „Südwestlich der Rollbahn“ genehmigt. Damit können weitere Betriebe auf dem interkommunalen Gewerbegebiet angesiedelt werden. Einen kleinen Teil der Fläche will die Stadt Leipheim für ihren Bauhof und die Feuerwehr nutzen.
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