Vorschriften rund ums Wasser auf neuem Stand
In Haldenwang ging es auch um ein Bauvorhaben und den Schutz bei Starkregen
Wasserabgabe- und Entwässerungssatzung sowie deren Beitrags- und Gebührensatzungen: Im Haldenwanger Gemeinderat galt es, deren Neufassungen zu beschließen. Die bisherigen stammen teils aus dem Jahr 1998. Bettina Schön, Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft, erläuterte detailliert die Entwürfe mit den eingearbeiteten Änderungen. Mittlerweile gebe es eine Mustersatzung, die angepasst wurde – eine Empfehlungssatzung. Eine Rechtspflicht zur Übernahme des überarbeiteten Musters in das Ortsrecht bestehe grundsätzlich nicht, jedoch bedürfe es verschiedener Anpassungen für Änderungen der hierfür maßgeblichen Rechtsgrundlagen, wie unter anderem der Gemeindeordnung, des Wasserhaushaltsgesetzes, des Bayerischen Wassergesetzes wie auch der Klärschlammverordnung. Damit wäre das geltende Ortsrecht in Einklang mit höherrangigem Recht gebracht, Erweiterungen und technische Definitionen, darunter aber auch Dinge, die nicht seien, aber könnten.
„Damit sind wir auf dem neuesten Rechtsstand“, erklärte die Kämmerin. Bestandteil der Beitrags- und Gebührensatzung ist unter anderem eine Übergangsregelung, mit der Altfälle als abgeschlossen gelten. Bei Grundstücken mit einer Eigengewinnungsanlage werden bei der Einleitungsgebühr pauschal 15 Kubikmeter pro Bewohner und Jahr, jedoch nicht weniger als 35 Kubikmeter aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Menge angesetzt, nachdem Eigengewinnungsanlagen in der Regel nicht über einen Zähler erfasst sind. Gemeinderatsmitglied Tobias Helferich hätte darin eher mit einem prozentualen Aufschlag eine gerechtere Lösung gesehen, zumindest ohne Einbeziehen der Mindestmenge von 35 Kubikmetern: Wer mit einer Eigengewinnungsanlage Wasser spare, zahle durch eine Pauschalierung im Endeffekt mehr, so Helferich. Hier eine klare Regelung zu finden gestalte sich nicht einfach, meinte Bürgermeister Georg Holzinger. Die Pauschale sei zudem eine Alternative zum Aufwand für den Einbau für einen Zähler, bemerkte Kämmerin Bettina Schön. Die Satzungen treten zum 1. September in Kraft.
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