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Ichenhausen
06.04.2019

Maschinen in der erweiterten Ichenhauser Tongrube stehen still

Im Tonwerk Schmidt stehen auf der Erweiterungsfläche im Nordosten der Stadt und der bestehenden Grube die Maschinen still. Der Verwaltungsgerichtshof gab einer Klage der Schutzgemeinschaft Hochwang statt, dass für die Erweiterung eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.
2 Bilder
Im Tonwerk Schmidt stehen auf der Erweiterungsfläche im Nordosten der Stadt und der bestehenden Grube die Maschinen still. Der Verwaltungsgerichtshof gab einer Klage der Schutzgemeinschaft Hochwang statt, dass für die Erweiterung eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Der Verwaltungsgerichtshof gibt der Schutzgemeinschaft Hochwang Recht, der erweiterte Abbau ist so nicht erlaubt. Das Ichenhauser Unternehmen will jetzt die Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung nachreichen.

Der Erweiterungsbereich der Tongrube Ichenhausen darf vorerst nicht mehr betrieben werden, weil der Verwaltungsgerichtshof in der Betriebserlaubnis des Bergamts Südbayern einen Verfahrensfehler festgestellt hat. Im August 2018 hatte die Schutzgemeinschaft (SG) Hochwang gegen die Betriebserlaubnis für das etwa 2,8 Hektar große Erweiterungsgebiet geklagt. Nach einem langwierigen Rechtsstreit kam nun das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Das sei erfreulich, sagt SG-Vorstandsmitglied Alexander Ohgke, „weil es ja selten vorkommt, dass eine Bürgerinitiative in einer solch komplizierten Materie recht bekommt.“

Die Tongrube Ichenhausen am nordöstlichen Rand der Stadt. WIR
Foto: Bernhard Weizenegger

Im Februar 2017 hatte das Tonwerk Schmidt die Änderung des Hauptbetriebsplans beantragt. Ziel war die Erweiterung des Tonabbaus in nordöstlicher Richtung auf 15, insgesamt 2,8 Hektar umfassenden Flurstücken. Das Bergamt Südbayern ließ am 11. Juli 2018 den Nachtrag zum Hauptbetriebsplan zu, mit der Auflage, dass der auf einer Länge von 250 Metern vorübergehend verrohrte und verlegte Kulturgraben nach der Verfüllung der Abbaufläche im Erweiterungsteil rekultiviert werden muss. Das Landratsamt hatte dies schon im Juni 2016 wasserrechtlich genehmigt und mitgeteilt, dass wegen der geringen Umweltrelevanz des Vorhabens eine Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht nicht gegeben sei.

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