Energieanlagen: Das müssen Betreiber beachten
Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerk, Notstromaggregat und Co müssen angemeldet werden
Betreiber von Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken (BHWK), Batteriespeichern, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen, Notstromaggregaten sowie Verbrauchsanlagen, die an das Hoch- oder Höchstspannungsnetz (Strom) bzw. das Fernleitungsnetz (Gas) angeschlossen sind, müssen ihre Stammdaten im Marktstammdatenregister registrieren. Darauf hat jetzt das Klimaschutzbüro des Landkreises hingewiesen.
Auch wenn die Anlage bereits seit vielen Jahren läuft, muss sie registriert werden. Sind die Anlagen bereits in alten Anlagenregistern eingetragen, so müssen diese dennoch in das neue Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung ist verpflichtend, da ansonsten Bußgelder oder der Verlust der Einspeisevergütung drohen können.
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