Riedheim soll wachsen – aber maßvoll
Der Leipheimer Stadtrat wollte für einen Bauherren keinen Präzedenzfall schaffen
Die Leipheimer Stadträte waren sich einig. Auch Riedheim soll wachsen. Aber maßvoll und geordnet. Uneins war man sich, ob der aktuelle Wunsch eines Bauherrn in dieses Konzept passt oder nicht. Das Problem: Der Bebauungsplan für den Riedheimer Ortskern ist noch in Arbeit. Klare und verbindliche Regelungen gibt es deshalb derzeit nicht. Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, wurde die Bauvoranfrage des Bauherrn nach längerer Debatte mit Stimmenmehrheit zurückgestellt. Erst soll der Bebauungsplan vollendet werden.
Konkret ging es im Stadtrat um ein Wohn- und Geschäftshaus an der Weidengasse in Riedheim. Der Bauherr will das Gebäude sanieren und sechs Wohnungen mit einer Fläche von jeweils 60 bis 70 Quadratmetern einbauen. Der angrenzende Werkstattbereich soll abgerissen werden, um Platz für die notwendigen zwölf Stellplätze zu schaffen. Im Entwurf des Bebauungsplans ist freilich vorgesehen, dass in einem Gebäude im Riedheimer Ortskern nicht mehr als drei Wohnungen zulässig sind. Zudem soll die Grundstücksfläche, gerechnet auf eine Wohnung, 250 Quadratmeter nicht überschreiten. Maximal also etwa 750 Quadratmeter Grund. So soll verhindert werden, dass auf großen Grundstücken, etwa wenn landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben würden, keine allzu voluminösen Häuser gebaut werden. Im vorliegenden Falle würde sich an den Dimensionen des Wohn- und Geschäftshauses freilich nichts ändern, wie Bauamtsleiter Jürgen Mößle auf Nachfrage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dieter Ammicht erklärte. Das Gebäude bleibe wie gehabt erhalten, es würden lediglich sechs Wohnungen eingebaut. Am Erscheinungsbild des Hauses ändere sich also nichts.
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