Rottöne und Grau sind akzeptabel
Kötz (ilor) - Nach 46 Jahren hat die Gemeinde Kötz den Bebauungsplan Großkötz Süd zum dritten Mal geändert, um, wie es Planer Peter Wolpert formulierte, den Bauherren "größere gestalterische Freiheit" zu geben. Außerdem wird der 1963 erstmals aufgelegte Bebauungsplan für das Areal Rosenweg, Tulpenweg, Fliederweg und Nelkenweg, der teilweise noch in altdeutscher Schrift verfasst ist, in der Neufassung auch digitalisiert.
Es bleibt beim allgemeinen Wohngebiet, Baugrenzen werden dem Bestand angepasst, ansonsten aber nicht verändert. Wesentlich für künftige Bauvorhaben - vier Parzellen sind noch frei - und vor allem für Umbauten oder Renovierungen dürfte aber die Lockerung der Vorschriften in Sachen Dachform sein.
Waren bisher Satteldächer obligatorisch, so machte der Kötzer Gemeinderat jetzt den Weg frei für Pult-, Walm- und Zeltdächer und auch für Satteldächer mit einer, laut Planer Wolpert, "sehr flachen Dachneigung" von mindestens 25 Grad. Auf Carports und Garagen werden künftig auch Flachdächer akzeptiert. Die maximale Länge von zwei Metern für eine Dachgaube wird auf Vorschlag von Gemeinderat Norbert Ritter gestrichen. Festhalten will der Gemeinderat im neuen Bebauungsplan aber an der Vorgabe, dass die Länge aller Gauben ein Drittel der gesamten Hauslänge nicht überschreiten darf.
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