Schutzgemeinschaft sieht sich bestätigt
Hochwang (AZ) - Im Rahmen der Anhörung zum Raumordnungsverfahren hat die Schutzgemeinschaft Hochwang eine Stellungnahme abgegeben. Die Schutzgemeinschaft sehe sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass der Bau einer Umfahrungsstraße durch das Günztal ("Günztaltrasse") eindeutig gegen alle naturschutzrechtlichen Vorgaben verstoße. Spreche sich die planende Behörde für eine Umgehung im Osten von Ichenhausen und Kötz aus, so sei das nach Ansicht der Schutzgemeinschaft nur eine Konsequenz daraus, dass bestehende Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Rechtliche Vorgaben einhalten
Was immer vonseiten kommunalpolitischer Mandatsträger verlautbart werde, könne nicht dazu führen, dass rechtliche Vorgaben ignoriert werden, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Johannes Todt.
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