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18.11.2020

Stadt lehnt Werbetafel im Zentrum ab

Ichenhausen führt Bebauungsplan an

Wieder einmal musste sich der Bau- und Umweltausschuss Ichenhausen mit einem Antrag für eine beleuchtete Werbetafel befassen. Und wie fast immer verweigerte das Gremium seine Zustimmung. Wie Bürgermeister Robert Strobel gegenüber unserer Zeitung betonte, müsse die Stadt diesmal jedoch nicht befürchten, dass die Entscheidung vom Landratsamt zurückgenommen wird.

Worum geht es in dem Bauantrag? Eine Firma will eine 2,87 auf 3,80 Meter große beleuchtete Werbetafel an der Südseite eines Anwesens in der Marktstraße anbringen – also mitten in der Kernstadt. Dies stieß bei allen Räten auf Ablehnung, die Werbung würde das Ortsbild erheblich beeinträchtigen. Dieses Argument wurde in anderen Fällen auch schon öfter ins Feld geführt, war jedoch nie ausreichend – diesmal hat die Stadt aber einen Trumpf im Ärmel. Als „unser baurechtlich stärkstes Instrument“ brachte Strobel den Bebauungsplan ins Spiel. Dieser besagt, dass Werbung nur „an den Stätten der Leistung oder an den dafür von der Stadt besonders bestimmten oder zugelassenen Standorten zulässig“ ist. Das heißt, eine Firma darf nur außen an einem Gebäude für ihr Produkt werben, wenn es auch im Inneren hergestellt wird, oder wenn es die Stadt explizit erlaubt. Beides sei in diesem Fall nicht gegeben. Denn die beantragte Anlage wolle fremde Dienstleister bewerben, was der Stadt besonders missfalle. Mit dem Argument, dass die Festsetzung des Bebauungsplans nicht eingehalten werde, stimmte das Gremium geschlossen gegen den Antrag. Um sicherzugehen, dass die Entscheidung Bestand hat, hatte der Bürgermeister im Vorfeld mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde Rücksprache gehalten. Der Bebauungsplan stehe dem Bauantrag entgegen, hieß es dort. (hva)

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